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Gehalt umrechnen
Stundenlohn, Monatsbrutto und Jahresbrutto ineinander umrechnen, mit Teilzeit, 13. Gehalt und Urlaubsgeld. Dazu die Prüfung auf Mindestlohn und Minijob-Grenze, mit Rechenweg.
Tipp in eines der drei Felder, die anderen beiden rechnen sich daraus.
Aus der Woche heißt: Wochenstunden × 13 ÷ 3, weil 52 Wochen auf 12 Monate kommen.
Mit Komma, zum Beispiel 38,5.
Nur, wenn der Vertrag eine feste Zahl nennt, etwa 173 oder 160.
13 heißt: ein volles 13. Gehalt, etwa als Weihnachtsgeld. 13,5 heißt ein halbes zusätzlich.
Ein fester Betrag im Jahr, brutto. Leer zählt als 0.
Stunde, Woche, Monat, Jahr
| Brutto je | Grundgehalt | Mit Sonderzahlungen |
|---|
Mit Sonderzahlungen heißt: das ganze Jahresbrutto gleichmäßig verteilt, also durch 12 Monate, 52 Wochen oder alle Stunden des Jahres geteilt.
Rechenweg
- Trag einen Betrag ein.
Auf Teilzeit: was eine volle Stelle bei weniger Stunden bringt. Auf Vollzeit: ein Teilzeitgehalt hochgerechnet, etwa um zwei Angebote zu vergleichen.
Monat oder Jahr: Das Ergebnis gilt für denselben Zeitraum.
Rechenweg
- Trag Stunden und Betrag ein.
Steht am Anfang auf dem Mindestlohn.
Die Minijob-Grenze steht unten bei den Werten aus dem Gesetz.
Rechenweg
- Trag einen Stundenlohn ein.
Setzt Mindestlohn und Minijob-Grenze für dieses Jahr.
Aus dem Mindestlohn: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet auf volle Euro: 603 € (§ 8 Abs. 1a SGB IV).
Stand Oktober 2026, bitte prüfen: gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € ab 1. Januar 2026 und 14,60 € ab 1. Januar 2027, die Minijob-Grenze folgt daraus, der Übergangsbereich endet bei 2.000 € im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Ändern musst du hier nur etwas, wenn sich die Werte ändern. Branchen mit Tarifvertrag haben oft höhere Mindestlöhne.
Diese Seite speichert nichts von selbst. Wer die Zahlen wieder braucht, sichert sie als kleine Datei auf dem eigenen Gerät und lädt sie später wieder. Die Datei enthält alle drei Reiter und die Werte aus dem Gesetz.
- Mindestlohn: Ausnahmen gibt es etwa für Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktika und kurze Praktika bis drei Monate, Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Ehrenamt und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten (§ 22 MiLoG). Ohne Gewähr, im Zweifel helfen Gewerkschaft, Arbeitgeberverband oder eine Beratung im Arbeitsrecht.
- Für den Mindestlohn zählt, was im jeweiligen Monat gezahlt wird. Ein 13. Gehalt, das einmal im Jahr kommt, gleicht einen zu niedrigen Stundenlohn in den anderen Monaten nicht aus. Deshalb prüft das Werkzeug das Gehalt ohne Sonderzahlungen: das Monatsbrutto gegen Mindestlohn × Stunden im Monat, auf Cent gerundet.
- Minijob: Es zählt das regelmäßige Entgelt im Schnitt, fest zugesagte Sonderzahlungen gehören dazu. Deshalb vergleicht das Werkzeug das Jahresbrutto mit zwölf Monatsgrenzen. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Monaten im Jahr erlaubt (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Für mehrere Minijobs oder einen Minijob neben der Hauptstelle gelten eigene Regeln.
- Die Einordnung als Minijob oder Midijob sagt nichts über Abgaben, Rentenversicherung oder Anmeldung. Das rechnet das Werkzeug nicht.
Weiter: Arbeitszeit und Dezimalstunden · Urlaubsanspruch bei Teilzeit · Stundensatz für Selbstständige
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So funktioniert's
- 01Einen Betrag eintippen: Stundenlohn, Monatsbrutto oder Jahresbrutto. Die anderen beiden Felder rechnen sich mit, das zuletzt bearbeitete Feld führt.
- 02Wochenstunden und Sonderzahlungen anpassen. Ergebnis, Tabelle und Rechenweg stehen sofort da, „Ergebnis kopieren“ nimmt alles als Text mit.
- 03Für Teilzeit und die Frage nach den Minijob-Stunden gibt es eigene Reiter. Die Adresse merkt sich den Reiter, etwa bnkz.de/rechner/gehalt/#minijob.
Stunden im Monat. Ein Jahr hat 52 Wochen und 12 Monate, ein Monat also im Schnitt 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen. Deshalb sind Stunden im Monat Wochenstunden × 13 ÷ 3: bei 40 Stunden 173,33, bei 38,5 Stunden 166,83. Das Werkzeug rechnet mit dem ungerundeten Wert. Nennt der Vertrag eine feste Zahl, etwa 160 Stunden, stellst du auf „Laut Vertrag“.
Sonderzahlungen. Das Jahresbrutto ist Monatsbrutto × Anzahl Monatsgehälter plus eine feste Zahlung wie Urlaubsgeld. Der Stundenlohn mit Sonderzahlungen ist das Jahresbrutto geteilt durch alle Stunden des Jahres. So lassen sich Angebote mit und ohne 13. Gehalt vergleichen. Tippst du das Jahresbrutto ein, zieht das Werkzeug die feste Zahlung ab und teilt den Rest durch die Anzahl Gehälter.
Rundung. Gerechnet wird in ganzen Cent. Jeder Betrag wird einmal kaufmännisch auf Cent gerundet, und weitergerechnet wird mit dem gerundeten Monatsbrutto, so wie es auf der Abrechnung steht. Deshalb kann das Jahresbrutto ein paar Cent neben dem ungerundeten Wert liegen. Bei der Teilzeit kann das Ergebnis zurückgerechnet etwas neben dem Ausgangsbetrag liegen, bei 20 von 40 Stunden höchstens einen Cent, bei 1 von 40 Stunden bis zu 20 Cent. Der Rechenweg nennt den Unterschied.
Minijob-Stunden. Die Frage „Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?“ beantwortet der Reiter „Minijob“: Grenze ÷ Stundenlohn, abgerundet auf volle Viertelstunden. Bei 603 € und 13,90 € sind das 43,38, also 43,25 Stunden im Monat. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen zur Grenze dazu und verringern die Stunden. Die Grenze selbst rechnet das Gesetz aus dem Mindestlohn: Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet. Steigt der Mindestlohn, steigt sie mit.
Was das Werkzeug nicht kann. Kein Netto, keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben, keine Zuschläge für Nacht, Sonntag oder Überstunden. Die Werte aus dem Gesetz haben den Stand Oktober 2026 und stehen als Felder da, falls sich etwas ändert. Branchenmindestlöhne und Tarifverträge kennt das Werkzeug nicht. Das alles ist eine Rechenhilfe und keine Rechts- oder Steuerberatung.