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Brutto-Netto-Rechner
Was bleibt von deinem Brutto? Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die vier Sozialversicherungen einzeln, für 2026. Auch rückwärts: Welches Brutto brauchst du für ein Wunsch-Netto? Dazu die Kosten für den Arbeitgeber.
Bei Netto rechnet die Seite rückwärts: das kleinste Brutto, von dem im Monat mindestens dieses Netto bleibt.
Brutto im Monat, vor allen Abzügen. Ohne Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld.
Bei Verheirateten: III und V für das höhere und das niedrigere Einkommen, IV bei ähnlichem Einkommen. Steuerklasse II setzt mindestens ein Kind im Haushalt voraus.
Dein Wohnort. Er entscheidet über den Kirchensteuersatz und in Sachsen über den Pflegebeitrag.
Kinder unter 25 mit Kinderfreibetrag. Sie senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind) und die Grundlage für Soli und Kirchensteuer.
Jede Krankenkasse setzt ihren eigenen Satz, du findest ihn auf ihrer Seite. 2,9 ist nur der Durchschnitt 2026. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte.
Ob du Mitglied einer steuererhebenden Kirche bist.
Ost oder West spielt für 2026 keine Rolle mehr: Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten bundesweit gleich.
Aufschlüsselung
| Posten | Im Monat | Im Jahr |
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Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer rechnet die Seite für das ganze Jahr und teilt durch 12. Die Beiträge zur Sozialversicherung rechnet sie je Monat bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze.
Kosten für den Arbeitgeber
| Posten | Im Monat | Im Jahr |
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Brutto plus die Arbeitgeberanteile an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nicht enthalten sind die Umlagen (zum Beispiel für Krankheit und Mutterschaft), die Insolvenzgeldumlage und die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft. Die tatsächlichen Kosten liegen deshalb etwas höher.
Rechenweg
- Trag einen Betrag ein.
Stand der Werte und Quellen
Dazu passt: Gehalt umrechnen · Steuertermine · Rentenbeginn · Mutterschutz und Elternzeit
Gerechnet wird nur auf deinem Gerät. Nichts wird gespeichert oder gesendet.
So funktioniert's
- 01Monats- oder Jahresbrutto eintippen, oder das Netto, das du brauchst. Dann Steuerklasse, Kinder, Bundesland und den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse einstellen.
- 02Netto und alle Abzüge stehen sofort da, jeder Posten einzeln im Monat und im Jahr. Der Rechenweg nennt die Zwischenschritte.
- 03Bei „Wunsch-Netto“ sucht die Seite das kleinste Brutto, von dem dieses Netto bleibt. Die Arbeitgeberkosten stehen darunter.
Lohnsteuer. Vom Jahresbrutto gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale ab, in Steuerklasse II zusätzlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Auf den Rest wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet, in Steuerklasse III als Splitting, in V und VI nach dem eigenen Verfahren des Programmablaufplans. Die Vorsorgepauschale ist eine pauschale Schätzung deiner Beiträge zu Rente, Kranken- und Pflegeversicherung und ab 2026 auch zur Arbeitslosenversicherung, nicht die echten Beiträge.
Soli und Kirchensteuer. Beide hängen an der Lohnsteuer, nachdem der Kinderfreibetrag abgezogen wurde. Der Solidaritätszuschlag fällt erst über einer Freigrenze an, die meisten zahlen ihn nicht. Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, sonst 9 % der Lohnsteuer.
Sozialversicherung. Jede Versicherung rechnet bis zu ihrer Beitragsbemessungsgrenze: Was darüber verdient wird, bleibt beitragsfrei. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen die Rentenversicherung (18,6 %), die Arbeitslosenversicherung (2,6 %), die Krankenversicherung (14,6 % plus Zusatzbeitrag) je zur Hälfte. Bei der Pflegeversicherung (3,6 %) zahlen Kinderlose ab 23 einen Zuschlag allein, ab dem zweiten Kind sinkt der Anteil.
Beispiel. Bei 3.000 € Monatsbrutto in Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer gehen 262,50 € an die Krankenversicherung (8,75 %), 72 € an die Pflegeversicherung (2,4 %), 279 € an die Rentenversicherung (9,3 %) und 39 € an die Arbeitslosenversicherung (1,3 %), dazu die Lohnsteuer. Den Rest zeigt die Seite.
Was die Seite nicht kann. Privat Versicherte, Minijobs und der Übergangsbereich (Midijob), Beamte, Rentner, Auszubildende mit Besonderheiten, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile, Pfändung und Gehaltsumwandlung. Die Werte haben den Stand 2026 und stehen unten mit Quelle. Für Fälle über dem Alltag rechnet der Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums oder dein Steuerberater.