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Urlaubsanspruch berechnen

Wie viele Urlaubstage stehen dir oder deiner Aushilfe zu? Für Teilzeit, Minijob und Eintritt oder Austritt mitten im Jahr, nach dem Bundesurlaubsgesetz und mit Rechenweg.

Eine Rechenhilfe, keine RechtsberatungGerechnet wird nach dem Bundesurlaubsgesetz. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können mehr Urlaub und eigene Regeln haben. Die Werte aus dem Gesetz stehen unten als Felder, falls sie sich ändern. Im Zweifel helfen Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeitgeberverband oder eine Beratung im Arbeitsrecht.
Vertrag und Arbeitswoche
Tage

Was im Arbeits- oder Tarifvertrag für eine volle Stelle steht. Leer lassen, wenn dort nichts steht: Dann gilt der gesetzliche Mindesturlaub.

Die Vertragstage gelten für die

Meist die 5-Tage-Woche. Steht im Vertrag „Werktage“, ist oft die 6-Tage-Woche mit Samstag gemeint.

Tage

An wie vielen Tagen die Person arbeitet, für die du rechnest: bis 6. Bei wechselnden Wochen der Schnitt, zum Beispiel 2,5.

Jahr, Eintritt und Austritt

Leer, wenn es schon länger als sechs Monate vor dem Jahr begann. Ein Eintritt im Vorjahr zählt für die Wartezeit.

Leer, wenn das Arbeitsverhältnis über das Jahr hinaus weiterläuft.

Sonderfälle, kannst du weglassen

Nur eintragen, wenn der Arbeitgeber die Kürzung erklärt hat (§ 17 BEEG). Sonst leer lassen.

Tage

Für den Resturlaub. Halbe Tage mit Komma, zum Beispiel 3,5.

Werte aus dem Gesetz

Stand September 2026, bitte prüfen: 24 Werktage bei der 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) und sechs Monate Wartezeit (§ 4 BUrlG). Ändern musst du hier nur etwas, wenn sich das Gesetz ändert.

Stand der Vorgabewerte: September 2026. Bitte prüfen, Gesetze ändern sich.

Urlaubsanspruch–
Gesetzlicher Mindesturlaub–
Mehrurlaub laut Vertrag–
Grundlage–
Rechenweg
  1. Trag Vertrag und Arbeitstage ein.
Was außerdem gilt
  • Tarif- und Arbeitsvertrag prüfen: Sie dürfen mehr Urlaub geben und für den Mehrurlaub eigene Regeln haben, den gesetzlichen Mindesturlaub aber nicht unterschreiten.
  • Schwerbehinderte Menschen haben zusätzlich eine Arbeitswoche Urlaub, 5 Tage bei der 5-Tage-Woche (§ 208 SGB IX). Das ist oben nicht eingerechnet.
  • Urlaub verfällt nicht einfach am Jahresende. Nur wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat (EuGH 2018, BAG 2019).
  • Wer ausscheidet, bekommt Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann, in Geld abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
  • Minijob, Aushilfe und Teilzeit: Es gilt dasselbe Gesetz, nur auf die Arbeitstage umgerechnet.

Weiter: Urlaub klug legen mit Brückentagen · Arbeitszeit rechnen · Tage und Fristen

Gerechnet wird nur auf deinem Gerät. Deine Angaben bleiben im Browser und werden nirgends gespeichert.

So funktioniert's
  1. 01Urlaubstage aus dem Vertrag und die Arbeitstage je Woche eintragen. Die Vorgaben passen für eine volle Stelle mit 30 Tagen.
  2. 02Eintritt oder Austritt nur, wenn sie in das Jahr fallen oder die Wartezeit noch läuft. Leer heißt: das ganze Jahr beschäftigt.
  3. 03Ergebnis und Rechenweg stehen sofort da. „Ergebnis kopieren“ nimmt beides mit, etwa für eine Nachricht an die Aushilfe.

Umrechnen auf die Arbeitstage. Das Gesetz zählt in Werktagen, und Werktag ist auch der Samstag: 24 Werktage sind vier Wochen bei der 6-Tage-Woche. Wer an weniger Tagen arbeitet, hat weniger Urlaubstage, aber genauso viele Wochen frei: 24 × Arbeitstage ÷ 6, bei 5 Tagen also 20, bei 3 Tagen 12. Der Vertrag wird genauso umgerechnet: Vertragstage × Arbeitstage ÷ 5, oder ÷ 6, wenn der Vertrag von der 6-Tage-Woche ausgeht. 30 Tage bei Vollzeit werden bei 3 Tagen je Woche 18 Tage. Bruchteile aus dieser Umrechnung bleiben stehen, gerundet wird nur beim Teilurlaub. Bei wechselnden Wochen, etwa zwei und drei Tage im Wechsel, trägst du den Schnitt ein: 2,5.

Wartezeit und Zwölftel. Den vollen Urlaub gibt es erstmals nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG). Gezählt wird ab dem ersten Tag: Wer am 1. Juli anfängt, hat die Wartezeit zwar mit Ablauf des 31. Dezember erfüllt. Den vollen Urlaub gibt es aber erst nach der Wartezeit, im Eintrittsjahr also nur sechs Zwölftel (Bundesarbeitsgericht, 17.11.2015, 9 AZR 179/15). Wer spätestens am 30. Juni anfängt, bekommt den vollen Jahresurlaub. Mit der Probezeit hat die Wartezeit nichts zu tun, auch wenn beide oft sechs Monate dauern. Ein Zwölftel je vollen Monat, also anteiligen Urlaub, gibt es in drei Fällen (§ 5 Abs. 1): im Eintrittsjahr, wenn die Wartezeit nicht vor dem 31. Dezember endet; beim Ausscheiden vor oder genau mit dem Ende der Wartezeit; beim Ausscheiden bis zum 30. Juni. Wer nach erfüllter Wartezeit ab dem 1. Juli ausscheidet, bekommt den vollen gesetzlichen Urlaub. Ein voller Monat läuft vom Eintrittstag bis zum Tag vor der gleichen Zahl im nächsten Monat, also vom 15. Juli bis 14. August. Angefangene Monate zählen nicht.

Rundung. Ergibt das Zwölfteln mindestens einen halben Tag, wird aufgerundet: 12,5 werden 13 (§ 5 Abs. 2). Kleinere Reste bleiben stehen, 8,33 Tage sind 8,33 Tage. Abgerundet wird nicht.

Mehrurlaub. Was der Vertrag über das Gesetz hinaus gibt, folgt denselben Regeln, solange der Vertrag nichts anderes sagt. Manche Verträge zwölfteln den Mehrurlaub im Ein- und Austrittsjahr immer. Dann schaltest du „Mehrurlaub zwölfteln“ ein: Der gesetzliche Teil bleibt, wie er ist, nur der Rest wird gezwölftelt. Den Rest rundet das Werkzeug nicht, weil die Rundung dafür der Vertrag regelt.

Elternzeit. Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 BEEG), aber nur, wenn er das erklärt. Trag die Monate nur dann ein. Das Werkzeug zieht ein Zwölftel des Jahresurlaubs je Monat ab und rundet nicht, weil das Gesetz dafür keine Rundung nennt.

Was das Werkzeug nicht kann. Nicht eingerechnet sind der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, der höhere Urlaub für Jugendliche unter 18 (§ 19 JArbSchG) und Resturlaub aus dem Vorjahr. Wechselt die Zahl der Arbeitstage mitten im Jahr, etwa von 5 auf 3 Tage, stimmt die Rechnung nicht: Dann wird jeder Zeitraum für sich gerechnet, und schon erworbener Urlaub bleibt erhalten. Urlaub, den die Person im selben Jahr schon bei einem früheren Arbeitgeber bekommen hat, zieht das Werkzeug nicht ab (§ 6 BUrlG). Die Werte aus dem Gesetz haben den Stand September 2026 und stehen als Felder da, falls sich etwas ändert. Das alles ist eine Rechenhilfe und keine Rechtsberatung.