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Mutterschutz & Elternzeit
Aus dem errechneten Geburtstermin: wann der Mutterschutz beginnt und endet, bis wann die Elternzeit angemeldet und das Elterngeld beantragt sein muss. Mit Lebensmonaten, Schwangerschaftswoche und Kalenderdatei.
Steht im Mutterpass. Noch keinen? Rechne ihn im Reiter Geburtstermin & SSW aus.
Leer lassen, solange das Kind noch nicht da ist. Dann rechnen wir mit dem Termin.
Freiwillig. Die Fristen für „direkt nach dem Mutterschutz“ und „ab der Geburt“ stehen immer in der Liste.
Fällt eine Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, nennen wir den Arbeitstag davor.
Zahlen aus dem Gesetz, Stand 2026
Vorgaben nach Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Elterngeldgesetz (BEEG), Stand 2026, bitte prüfen. Gerechnet wird immer mit dem, was hier steht. Ein leeres Feld zählt als Vorgabe.
Trag oben den errechneten Geburtstermin ein. Dann stehen hier alle Fristen.
Das Kind ist noch nicht da: Alles, was von der Geburt abhängt, ist mit dem errechneten Termin gerechnet und vorläufig.
Das Geburtsdatum liegt in der Zukunft, etwa bei einem geplanten Kaiserschnitt. Gerechnet wird mit diesem Tag, aber alles, was von der Geburt abhängt, bleibt vorläufig, bis das Kind da ist.
Alle Termine der Reihe nach
Lebensmonate des Kindes
| Nr. | von | bis | Antrag bis |
|---|
Ein Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt und endet am Tag vor dem gleichen Tag im Folgemonat. Gibt es diesen Tag nicht, endet er am Monatsletzten (§ 188 BGB). „Antrag bis“ heißt: Geht der Elterngeld-Antrag bis zu diesem Tag ein, wird dieser Monat noch bezahlt.
Gilt für jeden Termin in der Datei.
Jeder Termin der Liste steht als ganztägiger Eintrag in der Datei. Outlook, Apple Kalender und Google Kalender können sie importieren. Ändert sich etwas, etwa nach der Geburt, lade eine neue Datei und lösch die alten Einträge.
Diese Seite merkt sich nichts. Sichere deine Angaben als kleine Datei und lade sie beim nächsten Mal wieder. Die Datei bleibt auf deinem Gerät.
Vom ersten Tag einer Periode bis zum ersten Tag der nächsten, 20 bis 45 Tage. Weißt du es nicht genau, lass 28 stehen.
Andere Fristen zählen? Datum und Fristen
Gerechnet wird nur auf deinem Gerät. Nichts davon verlässt deinen Browser.
So funktioniert's
- 01Den errechneten Geburtstermin aus dem Mutterpass eintragen. Noch keinen? Im Reiter „Geburtstermin & SSW“ aus der letzten Periode ausrechnen.
- 02Ist das Kind da, das Geburtsdatum eintragen. Frühgeburt, Mehrlinge oder eine Behinderung des Kindes verlängern die Schutzfrist.
- 03Die Kalenderdatei laden oder die Liste kopieren. Die Adresse merkt sich den Reiter, zum Beispiel bnkz.de/rechner/elternzeit/#geburtstermin.
Mutterschutz (§ 3 MuSchG). Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei einer Frühgeburt, bei Mehrlingen oder einer ärztlich festgestellten Behinderung des Kindes 12 Wochen danach. Die 12 Wochen wegen einer Behinderung gibt es nur, wenn sie in den ersten 8 Wochen festgestellt wird und du sie beantragst. Kommt das Kind vor dem Termin, hängen die Tage, die vor der Geburt gefehlt haben, hinten an, höchstens die ganzen 6 Wochen. Kommt es später, dauert die Frist davor länger, die Wochen danach zählen ab der Geburt. Vor der Geburt darfst du arbeiten, wenn du es ausdrücklich willst, und das jederzeit zurücknehmen; nach der Geburt in der Regel nicht. Frühgeburt heißt nicht einfach „vor dem Termin“, sondern steht im ärztlichen Zeugnis.
Kündigungsschutz. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt, mindestens bis 4 Monate nach der Entbindung (§ 17 MuSchG). Er greift, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder es spätestens zwei Wochen nach Zugang einer Kündigung erfährt. Für die Elternzeit gilt eigener Schutz ab der Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor ihrem Beginn, bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag frühestens 14 Wochen davor (§ 18 BEEG).
Elternzeit (§ 16 BEEG). Die Anmeldung muss spätestens 7 Wochen vor dem Beginn beim Arbeitgeber ankommen, für eine Elternzeit, die am 3. Geburtstag oder später beginnt, 13 Wochen vorher. Gerechnet wird rückwärts vom Beginn, und zwar so, dass volle 7 Wochen (13 Wochen) zwischen dem Tag des Zugangs und dem ersten Tag der Elternzeit liegen; beide Tage zählen nicht mit. Beginnt die Elternzeit an einem Montag, ist der letzte Tag deshalb der Sonntag 7 Wochen und einen Tag davor. Manche rechnen einen Tag knapper, mit dem Tag hier bist du auf der sicheren Seite. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich nichts nach hinten, deshalb nennt die Liste den Arbeitstag davor. Wer ab der Geburt Elternzeit will, rechnet vom errechneten Termin. Die Mutter nimmt sie oft direkt nach dem Mutterschutz, der Mutterschutz nach der Geburt zählt dann auf ihre drei Jahre an. Die Form hängt vom Geburtsdatum des Kindes ab: Ist es ab dem 1. Mai 2025 geboren, reicht Textform, etwa eine E-Mail (§ 16 Abs. 1 BEEG). Ist es früher geboren, gilt die alte Fassung weiter (§ 28 BEEG): Die Anmeldung muss schriftlich sein, sicher ist ein Brief mit deiner eigenen Unterschrift; ein Fax oder eine eingescannte Datei reicht dann nicht. Sorge in beiden Fällen dafür, dass du den Zugang beweisen kannst.
Elterngeld (§ 4 und § 7 BEEG). Gezahlt wird nach Lebensmonaten des Kindes, nicht nach Kalendermonaten. Lebensmonat 1 beginnt am Tag der Geburt und endet am Tag vor dem gleichen Tag im Folgemonat; fehlt dieser Tag, am Monatsletzten. Ein am 31. Januar 2026 geborenes Kind hat also Lebensmonat 1 vom 31.01. bis 28.02., Lebensmonat 2 vom 01.03. bis 30.03. und Lebensmonat 3 vom 31.03. bis 30.04. Rückwirkend gibt es Elterngeld höchstens für die 3 Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht: Damit Lebensmonat 1 nicht verloren geht, muss der Antrag bis zum Ende von Lebensmonat 4 da sein. Basiselterngeld gibt es bis Lebensmonat 14, ElterngeldPlus höchstens bis Lebensmonat 32 und nach Lebensmonat 14 nur ohne Lücke. Wie viele Monate euch zustehen und wie ihr sie aufteilt, rechnet das Werkzeug nicht.
Geburtstermin. Gezählt werden 280 Tage (40 Wochen) ab dem ersten Tag der letzten Periode; bei einem längeren oder kürzeren Zyklus als 28 Tage verschiebt sich der Termin um die Differenz (erweiterte Naegele-Regel). Die alte Faustregel „plus 7 Tage, minus 3 Monate, plus 1 Jahr“ landet je nach Monatslängen bis zu drei Tage später; wir zeigen sie zum Vergleich. Die Schwangerschaftswoche zählt vom Termin aus zurück, also ab dem Tag 280 Tage davor: Bei einem Zyklus von 28 Tagen ist das der erste Tag der letzten Periode, bei einem längeren oder kürzeren Zyklus verschiebt sich der Beginn um dieselbe Differenz wie der Termin. So ist am Termin immer 40+0. 24+3 heißt 24 volle Wochen und 3 Tage, also die 25. Woche. Liegt der Termin mehr als 14 Tage zurück, nennt das Werkzeug keine Schwangerschaftswoche mehr.
Grenzen. Rechenhilfe, keine Rechtsberatung, Stand 2026. Tarif- und Arbeitsverträge können Besseres vorsehen. Für Beamtinnen und Soldatinnen gelten eigene Verordnungen; Selbstständige haben keine Elternzeit und in der Regel keinen Mutterschutz nach diesem Gesetz, Elterngeld aber schon. Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es seit Juni 2025 einen eigenen, gestaffelten Mutterschutz, den das Werkzeug nicht rechnet. Die Kalenderdatei aktualisiert sich nicht von selbst. Gerechnet wird in ganzen Tagen, Feiertage kennt das Werkzeug ab 1995.