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Rentenbeginn & Abschlag

Ab wann du in Rente kannst: die Regelaltersgrenze deines Jahrgangs, die Rente nach 35 oder 45 Versicherungsjahren und mit Schwerbehinderung. Dazu, was ein früherer Start kostet, in Prozent und auf Wunsch in Euro.

Eine Rechenhilfe, keine RentenberatungDie Seite rechnet Termine und Prozente nach den Altersgrenzen im Gesetz. Ob du die Versicherungsjahre wirklich hast und wie hoch deine Rente wird, weiß nur die Deutsche Rentenversicherung. Frag dort nach: Die Beratung ist kostenlos, und eine Rentenauskunft listet deine Zeiten auf. Verbindlich ist erst der Rentenbescheid.
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Gewünschter Rentenbeginn

Eine Rente beginnt immer am Ersten eines Monats.

€

Aus deiner Renteninformation: die Höhe der Regelaltersrente. Leer lassen, dann rechnet die Seite nur in Prozent.

Stand der Altersgrenzen und Sätze: September 2026. Bitte prüfen, über das Rentenalter wird politisch gestritten.

Regelaltersgrenze–
Ohne Abschlag ab–
Frühester Beginn–

Dein Zeitstrahl

    Trag dein Geburtsdatum ein, dann stehen hier alle Termine: heute, frühester Beginn, ohne Abschlag und die Regelaltersgrenze.

    DazuverdienenSeit dem 1. Januar 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht vor der Regelaltersgrenze (Stand September 2026, bitte prüfen). Steuern und Abgaben auf den Verdienst fallen weiter an. Ausnahme seit dem 1. Januar 2026 ist die Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG): Arbeitest du nach Erreichen der Regelaltersgrenze angestellt und sozialversicherungspflichtig, ob weiter oder neu, ist dein Lohn ab dem Monat nach dem Erreichen bis zu 24.000 € im Jahr steuerfrei, auch wenn du noch keine Rente beziehst. Das Bundesfinanzministerium liest das als 2.000 € im Monat. Sozialabgaben fallen trotzdem an. Für Minijobs und Selbständige gilt das nicht.
    Sätze für Abschlag und Zuschlag

    Stand September 2026, bitte prüfen. Die Vorgaben folgen aus § 77 SGB VI und den Altersgrenzen. Ändert sich etwas, trägst du den neuen Wert hier ein.

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    48 Monate von 63 bis 67.

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    36 Monate, drei Jahre vor der Grenze.

    Alle Jahrgänge: die Altersgrenzen im Gesetz
    Altersgrenzen nach Geburtsjahr, in Jahren und Monaten
    JahrgangRegel­alters­grenzeNach 45 JahrenSchwer­behindert ohne AbschlagSchwer­behindert frühestens

    Alter als Jahre + Monate. Schwerbehindert und 1952 geboren: je nach Geburtsmonat, im Januar + 1, im Februar + 2 und so weiter bis + 6 ab Juni. Nach 35 Versicherungsjahren geht es für alle Jahrgänge ab 63, mit Abschlag. Die Rente nach 45 Jahren gibt es erst seit dem 01.01.2012, zuerst ab 65. Mit den Grenzen in der Spalte geht sie seit dem 01.07.2014, früher beginnt sie auch für ältere Jahrgänge nicht. Quellen: § 235, § 236, § 236a und § 236b SGB VI, Stand September 2026.

    Angaben wiederverwenden

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    Tage bis zu einem Datum zählen? Datum, Fristen und Alter

    Gerechnet wird nur auf deinem Gerät. Dein Geburtsdatum und deine Zahlen verlassen den Browser nicht.

    So funktioniert's
    1. 01Geburtsdatum eintragen. Sofort stehen Regelaltersgrenze, frühester Beginn und der Zeitstrahl da.
    2. 02Anhaken, was auf dich zutrifft: 35 oder 45 Versicherungsjahre, anerkannte Schwerbehinderung. Was nicht angehakt ist, steht gestrichelt im Zeitstrahl, damit du siehst, was damit ginge.
    3. 03Wer mag, trägt einen Wunschbeginn und die Rente aus der Renteninformation ein. Dann steht der Abschlag auch in Euro da.

    Die Altersgrenzen stehen fest im Werkzeug, so wie sie im Sechsten Sozialgesetzbuch stehen. Die Regelaltersgrenze (§ 235) steigt von 65 Jahren für Jahrgang 1946 um einen Monat je Jahrgang bis 66 für 1958, dann um zwei Monate je Jahrgang bis 67 für alle ab 1964. Nach 45 Versicherungsjahren (§ 236b) geht es ohne Abschlag mit 63 für Jahrgänge bis 1952, dann je Jahrgang zwei Monate später, ab 1964 mit 65. Früher als mit dieser Grenze geht diese Rente nicht, auch nicht mit Abschlag. Es gibt sie erst seit dem 01.01.2012, zuerst ab 65, und mit 63 erst seit dem 01.07.2014: Für ältere Jahrgänge setzt das Werkzeug deshalb keinen früheren Beginn an. Nach 35 Versicherungsjahren (§ 236) geht es ab 63, mit Abschlag bis zur Regelaltersgrenze. Mit anerkannter Schwerbehinderung (§ 236a) geht es ohne Abschlag mit 63 bis 65 je nach Jahrgang und bis zu drei Jahre früher mit Abschlag.

    Der Rentenbeginn ist immer der Erste eines Monats: der Monat nach dem, in dem du das Alter erreichst (§ 99 SGB VI). Ein Alter ist nach dem Gesetz schon am Tag vor dem Geburtstag erreicht (§ 187 Abs. 2 BGB über § 26 SGB X). Wer am Ersten eines Monats geboren ist, erreicht es also am letzten Tag des Vormonats und kann einen Monat früher starten: Geboren am 15.06.1964 heißt Rentenbeginn am 01.07.2031, geboren am 01.06.1964 heißt 01.06.2031.

    Der Antrag: Rente gibt es nur auf Antrag. Die Rentenversicherung rät, ihn etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen. Ab dem frühesten Termin zahlt sie nur, wenn der Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat gestellt ist, in dem du die Voraussetzungen erfüllt hast. Kann deine Rente am 01.04.2026 beginnen, muss der Antrag also bis zum 30.06.2026 gestellt sein. Wer später beantragt, bekommt die Rente erst ab dem Monat des Antrags (§ 99 SGB VI). Bei einer Rente mit Abschlag ist der Abschlag dann etwas kleiner, weil sie später beginnt. Liegt dein frühester Beginn schon zurück, zeigt das Werkzeug die Frist und, wenn sie um ist, was ein Antrag in diesem Monat noch bringt. Ob du schon einen Antrag gestellt hast, weiß es nicht.

    Der Abschlag beträgt 0,3 % für jeden Monat, den du vor der Grenze ohne Abschlag startest, höchstens 14,4 % nach 35 Jahren und höchstens 10,8 % mit Schwerbehinderung. Er gilt lebenslang, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze. Wer nach der Regelaltersgrenze startet, bekommt 0,5 % Zuschlag je Monat. Die Sätze stehen als Felder da (Stand September 2026, bitte prüfen), falls sich etwas ändert. Passen beim Wunschbeginn mehrere Renten, nimmt das Werkzeug die mit dem kleinsten Abschlag.

    Die Rente in Euro rechnet das Werkzeug nicht selbst aus. Es zieht nur den Abschlag von dem Betrag ab, den du einträgst, auf ganze Cent gerundet. Wer früher aufhört zu arbeiten, zahlt auch weniger ein, die Rente fällt dann meist noch etwas niedriger aus. Wie hoch sie wirklich wird, rechnet die Rentenversicherung.

    Was das Werkzeug nicht kennt: ob du die Versicherungsjahre wirklich hast (welche Zeiten zählen, prüft die Rentenversicherung), Vertrauensschutz nach Altersteilzeit vor 2007 und die Rente für Bergleute, die Rente wegen Erwerbsminderung, die Teilrente und Renten für Hinterbliebene. Für Jahrgänge vor 1952 zeigt es nur die heutigen Grundregeln. Über das Rentenalter wird politisch diskutiert. Eingerechnet ist nur, was im Gesetz steht, Stand September 2026.

    Sichern: „Als Datei sichern“ schreibt deine Angaben und die Sätze in eine JSON-Datei auf dein Gerät, „Aus Datei laden“ liest sie wieder ein. Eine Datei aus einer anderen Quelle oder mit einer neueren Version wird abgelehnt statt halb geladen.