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Vertrag kündigen: Frist und Brief

Eine Kündigung scheitert selten am Text. Sie scheitert an der Frist und daran, dass niemand beweisen kann, wann sie ankam.

Stand: · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

So gehst du vor

  1. Den letzten Tag ausrechnen

    Such im Vertrag zwei Angaben: das Ende der Laufzeit und die Kündigungsfrist, etwa „ein Monat zum Laufzeitende“. Im Reiter „Frist“ trägst du das Laufzeitende als Startdatum ein, stellst die Richtung auf „Davor“ und wählst Anzahl und Einheit, etwa 1 Monat. Das Ergebnis ist der Tag, an dem die Kündigung spätestens da sein muss. Wie viele Tage dir bis dahin bleiben, zeigt der Reiter „Zeitraum“. Plane ein paar Tage Puffer für den Postweg ein.

    Frist ausrechnen
  2. Die Kündigung schreiben

    Wähl die Vertragsart: Abo und Mitgliedschaft, Telefon und Internet, Strom oder Gas, Versicherung oder ein anderer Vertrag. Trag Kundennummer oder Vertragsnummer ein, dann entsteht der Brieftext von selbst. Voreingestellt ist die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nennst du ein Datum, kündigt der Brief hilfsweise trotzdem zum nächstmöglichen Termin, falls du dich verrechnet hast. Per Häkchen kommen dazu: Bitte um Bestätigung, Widerruf des Lastschriftmandats und Widerspruch gegen eine stillschweigende Verlängerung. Du bekommst einen Brief nach DIN 5008 als PDF, passend für den Fensterumschlag, oder den Text zum Kopieren in eine E-Mail.

    Kündigung schreiben
  3. Unterschreiben und abschicken

    Druck den Brief aus und unterschreib ihn von Hand. Hast du keinen Drucker und lässt dein Vertrag eine Kündigung per E-Mail zu, setzt du deine Unterschrift am Bildschirm ein und hängst die PDF an die Mail. Heb eine Kopie auf. Für den Nachweis taugt ein Einschreiben oder die schriftliche Bestätigung des Anbieters.

    PDF unterschreiben
  4. Arbeitsvertrag oder Mietwohnung?

    Hier gelten gesetzliche Fristen, und die rechnet ein eigener Rechner: Er sagt dir, bis wann die Kündigung zugehen muss und wann der Vertrag endet, mit Rechenweg. Für beide brauchst du einen Brief auf Papier mit Unterschrift von Hand. Eine E-Mail oder eine eingesetzte Unterschrift reicht dort nicht. Die Briefvorlage oben bietet diese beiden Verträge deshalb bewusst nicht an.

    Kündigungsfrist berechnen

Brief, E-Mail oder Knopf?

Bei den meisten Verträgen von Verbrauchern, die seit Oktober 2016 geschlossen wurden, darf der Anbieter keine strengere Form als die Textform verlangen. Eine E-Mail genügt dann in der Regel. Wer online Verträge anbietet, muss seit Juli 2022 außerdem einen Kündigungsknopf auf seiner Website haben. Ältere Verträge und einzelne Vertragsarten können anders geregelt sein. Schau in deine Unterlagen, und frag im Zweifel bei einer Verbraucherzentrale nach. Eine Rechtsberatung ist diese Seite nicht.

Gut zu wissen

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