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Datum & Fristen

Tage zwischen zwei Daten zählen, eine Frist ausrechnen oder ein Alter bestimmen. Mit den Feiertagen deines Bundeslands.

Gilt für Deutschland. Fristen, Steuersätze, Feiertage und Vorgaben auf dieser Seite folgen deutschem Recht. In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln.
–Tage dazwischen
–Tage mit beiden
–Arbeitstage
–Sa und So
–Feiertage Mo–Fr
–Volle Wochen
Von–
Bis–
Wochen und Tage–
Monate und Tage–
Jahre, Monate, Tage–
Feiertage im Zeitraum

    Trag oben zwei Daten ein, dann stehen hier die Feiertage dazwischen.

    Ein Rechner, keine RechtsberatungDie Feiertage stimmen für die Jahre ab 1995 und gelten landesweit. Ob eine gesetzliche oder vertragliche Frist wirklich so läuft, entscheidet der jeweilige Vertrag oder das Gesetz.

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    Gerechnet wird nur auf deinem Gerät. Deine Daten bleiben im Browser.

    So funktioniert's
    1. 01Oben wählen, was du brauchst: Zeitraum, Frist oder Alter.
    2. 02Daten eintragen. Der Knopf „Heute" setzt das heutige Datum ein.
    3. 03Das Ergebnis steht sofort da. Die Adresse merkt sich den Reiter, zum Beispiel bnkz.de/rechner/datum/#frist.

    Arbeitstag heißt hier Montag bis Freitag ohne gesetzlichen Feiertag. Im Gesetz zählt der Samstag oft als Werktag mit. Wer eine Frist nach Werktagen im juristischen Sinn braucht, muss den Samstag also dazurechnen. „Tage dazwischen" ist der Abstand zweier Daten, „Tage mit beiden" zählt Anfangs- und Endtag mit.

    Der Ostersonntag wird mit der Gaußschen Osterformel ausgerechnet, nicht aus einer Liste geholt: daraus folgen Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam. Dazu kommen die festen Tage und die des gewählten Bundeslands. Gerechnet wird in ganzen Tagen, deshalb verschiebt die Zeitumstellung im März und Oktober kein Ergebnis.

    Zwei Feiertage gelten nicht im ganzen Land, und das Werkzeug geht dabei unterschiedlich vor. Mariä Himmelfahrt ist in Bayern nur in überwiegend katholischen Gemeinden frei: Er wird für Bayern mitgezählt, der Hinweis steht in der Liste dabei. Zählt die Frist Arbeitstage über ihn hinweg, zeigt sie den früheren der beiden möglichen Tage und nennt den späteren im Hinweis darunter. Fronleichnam ist in Sachsen und Thüringen nur in einzelnen Gemeinden frei: Dort wird er nicht mitgezählt, weil er für die meisten Orte nicht gilt. Wer in einer solchen Gemeinde wohnt, rechnet den Tag von Hand dazu.

    Nicht enthalten sind rein örtliche Feiertage (zum Beispiel das Augsburger Friedensfest am 8. August). Einmalige Feiertage sind dabei: der Reformationstag am 31. Oktober 2017 in allen Ländern und der 8. Mai 2020 und 2025 in Berlin. Vor 1995 setzt das Werkzeug gar keine Feiertage an, weil die Liste damals anders aussah; dann zählen nur Samstag und Sonntag. Ostersonntag und Pfingstsonntag stehen nur für Brandenburg und Hessen in der Liste, in Hessen ist nach § 1 des Feiertagsgesetzes sogar jeder Sonntag ein gesetzlicher Feiertag. Als Sonntage ändern sie an den Arbeitstagen ohnehin nichts. Mariä Himmelfahrt gilt in Bayern nur in überwiegend katholischen Gemeinden: Fällt ein Fristende darauf, nennt der Hinweis beide Tage.

    Beim Rechnen mit Monaten bleibt das Monatsende am Monatsende: der 31. Januar plus ein Monat ist der 28. Februar, im Schaltjahr der 29. Wer am 29. Februar geboren ist, bekommt in Jahren ohne 29. Februar den 28. Februar als Geburtstag, so zählt hier auch das Alter. Rechtlich ist das Lebensjahr dann erst mit Ablauf des 28. Februar vollendet (§§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 und 3 BGB), volljährig ist man in einem solchen Jahr also erst am 1. März. Die Kalenderwoche folgt ISO 8601, deshalb liegt der 29.12.2025 schon in Woche 1 von 2026.