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Punkte in Flensburg
Wie viele Punkte hast du heute, in welcher Stufe stehst du, und wann verfällt welcher Punkt? Dazu: Bringt ein Fahreignungsseminar noch etwas?
Deine Einträge
Je Verstoß eine Zeile: die Punkte aus dem Bescheid und das Datum der Rechtskraft. Das ist der Tag, an dem der Bußgeldbescheid nicht mehr angreifbar war, bei einem Bescheid ohne Einspruch in der Regel zwei Wochen nach der Zustellung. Das Datum der Tat zählt für die Tilgungsfrist nicht.
Was wann verfällt
| Verstoß | Punkte | Rechtskraft | Punkt verfällt am | Eintrag gelöscht am | Stand |
|---|
Verlauf des Punktestands
Der Verlauf rechnet nur mit den Einträgen oben. Kommt ein neuer Verstoß dazu, ändert sich alles ab diesem Tag.
Fahreignungsseminar
Ein freiwilliges Seminar nimmt einen Punkt weg, aber nur, wenn am Tag der Bescheinigung noch 1 bis 5 Punkte gelten, und nur einmal in fünf Jahren. Bei 6 Punkten oder mehr bringt es nichts.
Leer lassen, wenn du noch keins hattest.
So gilt es (Stand Oktober 2026)
| Punkte je Verstoß | Tilgungsfrist | Überliegefrist |
|---|---|---|
| 1 Punkt | 2 Jahre 6 Monate | 1 Jahr |
| 2 Punkte | 5 Jahre | 1 Jahr |
| 3 Punkte | 10 Jahre | 1 Jahr |
| Punktestand | Stufe | Folge |
|---|---|---|
| 1 bis 3 | Vormerkung | Keine Maßnahme |
| 4 bis 5 | Ermahnung | Schriftliche Ermahnung |
| 6 bis 7 | Verwarnung | Schriftliche Verwarnung |
| ab 8 | Entziehung | Fahrerlaubnis wird entzogen |
- Tilgungsfrist: § 29 Abs. 1 StVG. Sie beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung (§ 29 Abs. 4). Danach ist der Eintrag tilgungsreif, der Punkt zählt nicht mehr.
- Überliegefrist: § 29 Abs. 6 StVG. Nach der Tilgungsreife bleibt der Eintrag noch ein Jahr gespeichert und wird dann gelöscht. In dieser Zeit darf er nur noch für wenige, im Gesetz genannte Zwecke genutzt werden. Die Seite zählt ihn nicht mehr als Punkt.
- Stufen: § 4 Abs. 5 StVG. Maßgeblich ist der Stand am Tag der letzten Tat, die zur Maßnahme führt. Eine Stufe darf nicht übersprungen werden (§ 4 Abs. 6): Fehlt die Ermahnung oder die Verwarnung, holt die Behörde sie nach, und der Stand wird danach auf höchstens 5 (nach der Ermahnung) oder 7 (nach der Verwarnung) gesetzt. Die Seite rechnet den Stand, nicht die Maßnahmen der Behörde.
- Seminar: § 4 Abs. 7 StVG. Ein Punkt weniger bei 1 bis 5 Punkten, Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Seminar vorlegen, einmal in fünf Jahren.
- Nicht gerechnet: Eintragungen, bei denen die Frist erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt (§ 29 Abs. 5), und die Löschung während der Probezeit (§ 29 Abs. 6).
Quellen: § 4 StVG, § 29 StVG, Anlage 13 FeV auf gesetze-im-internet.de. Die Links öffnen eine fremde Seite.
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