Alle Verkehr-Werkzeuge

> verkehr punkte

Punkte in Flensburg

Wie viele Punkte hast du heute, in welcher Stufe stehst du, und wann verfällt welcher Punkt? Dazu: Bringt ein Fahreignungsseminar noch etwas?

Gilt für Deutschland. Fristen, Steuersätze, Feiertage und Vorgaben auf dieser Seite folgen deutschem Recht. In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln.
Eine Rechenhilfe, keine RechtsberatungGerechnet wird nach § 4 und § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Rechtsstand Oktober 2026, bitte prüfen. Verbindlich ist allein der Auszug des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), den du kostenlos bei ihm beantragen kannst. Die Seite sendet nichts und speichert nichts.

Deine Einträge

Je Verstoß eine Zeile: die Punkte aus dem Bescheid und das Datum der Rechtskraft. Das ist der Tag, an dem der Bußgeldbescheid nicht mehr angreifbar war, bei einem Bescheid ohne Einspruch in der Regel zwei Wochen nach der Zustellung. Das Datum der Tat zählt für die Tilgungsfrist nicht.

Noch nichts eingetragenWähle bei einem Verstoß die Punkte und trag das Datum der Rechtskraft ein.

Fahreignungsseminar

Ein freiwilliges Seminar nimmt einen Punkt weg, aber nur, wenn am Tag der Bescheinigung noch 1 bis 5 Punkte gelten, und nur einmal in fünf Jahren. Bei 6 Punkten oder mehr bringt es nichts.

Leer lassen, wenn du noch keins hattest.

So gilt es (Stand Oktober 2026)

Punkte je VerstoßTilgungsfristÜberliegefrist
1 Punkt2 Jahre 6 Monate1 Jahr
2 Punkte5 Jahre1 Jahr
3 Punkte10 Jahre1 Jahr
PunktestandStufeFolge
1 bis 3VormerkungKeine Maßnahme
4 bis 5ErmahnungSchriftliche Ermahnung
6 bis 7VerwarnungSchriftliche Verwarnung
ab 8EntziehungFahrerlaubnis wird entzogen
  • Tilgungsfrist: § 29 Abs. 1 StVG. Sie beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung (§ 29 Abs. 4). Danach ist der Eintrag tilgungsreif, der Punkt zählt nicht mehr.
  • Überliegefrist: § 29 Abs. 6 StVG. Nach der Tilgungsreife bleibt der Eintrag noch ein Jahr gespeichert und wird dann gelöscht. In dieser Zeit darf er nur noch für wenige, im Gesetz genannte Zwecke genutzt werden. Die Seite zählt ihn nicht mehr als Punkt.
  • Stufen: § 4 Abs. 5 StVG. Maßgeblich ist der Stand am Tag der letzten Tat, die zur Maßnahme führt. Eine Stufe darf nicht übersprungen werden (§ 4 Abs. 6): Fehlt die Ermahnung oder die Verwarnung, holt die Behörde sie nach, und der Stand wird danach auf höchstens 5 (nach der Ermahnung) oder 7 (nach der Verwarnung) gesetzt. Die Seite rechnet den Stand, nicht die Maßnahmen der Behörde.
  • Seminar: § 4 Abs. 7 StVG. Ein Punkt weniger bei 1 bis 5 Punkten, Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Seminar vorlegen, einmal in fünf Jahren.
  • Nicht gerechnet: Eintragungen, bei denen die Frist erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt (§ 29 Abs. 5), und die Löschung während der Probezeit (§ 29 Abs. 6).

Quellen: § 4 StVG, § 29 StVG, Anlage 13 FeV auf gesetze-im-internet.de. Die Links öffnen eine fremde Seite.

Wie viele Punkte bringt ein Verstoß? Bußgeld und Punkte berechnen

Noch in der Probezeit? Probezeit-Rechner