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Führerschein auf Probe
Wann endet die Probezeit? Was passiert nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, und wann wird sie auf vier Jahre verlängert?
Gilt für Deutschland. Fristen, Steuersätze, Feiertage und Vorgaben auf dieser Seite folgen deutschem Recht. In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln.
Eine Rechenhilfe, keine RechtsberatungGerechnet wird nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Rechtsstand Oktober 2026, bitte prüfen. Welche Maßnahme die Behörde trifft und wann, entscheidet sie selbst, an der rechtskräftigen Entscheidung hängt alles. Die Seite sendet nichts und speichert nichts.
Das Datum im Führerschein bei der Klasse B, in der Spalte „Erteilt am“. Beim begleiteten Fahren ab 17 läuft die Probezeit schon in dieser Zeit.
Deine Verstöße in der Probezeit
Je Verstoß eine Zeile: A oder B, und der Tag der Tat. Was A und B ist, steht unten.
Noch eine Angabe fehltTrag das Datum ein, an dem dein Führerschein erteilt wurde.
Das geht so nicht
Probezeit endet am–
Dauer–
Stufe–
Danach–
| Verstoß | Art | Tattag | Wirkung |
|---|
So gilt es (Stand Oktober 2026)
| Stufe | Auslöser | Folge |
|---|---|---|
| 1 | Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße | Aufbauseminar wird angeordnet, die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre auf vier |
| 2 | Danach wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße | Schriftliche Verwarnung, Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung binnen zwei Monaten |
| 3 | Danach noch einmal | Die Fahrerlaubnis wird entzogen |
- Dauer: Zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an (§ 2a Abs. 1 StVG). Wer einen ausländischen Führerschein hatte, bekommt die Zeit angerechnet. Wird der Führerschein sichergestellt oder vorläufig entzogen, steht die Probezeit still. Das rechnet die Seite nicht.
- A-Verstöße (schwerwiegend, Anlage 12 Teil A FeV): Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkohol und Drogen am Steuer als Ordnungswidrigkeit (§ 24a und § 24c StVG), dazu Verstöße gegen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung wie Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht und Handy.
- B-Verstöße (weniger schwerwiegend, Teil B): die übrigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG und Straftaten, die nicht in Teil A stehen.
- Eingetragen wird eine Ordnungswidrigkeit nur, wenn die Geldbuße mehr als 55 Euro beträgt. Ein Verwarnungsgeld bis 55 Euro zählt nicht (§ 28 Abs. 3 StVG).
- Neu erteilt wird nach einer Entziehung in der Probezeit frühestens nach drei Monaten (§ 2a Abs. 5 StVG), mit Auflagen.
Quellen: § 2a StVG und Anlage 12 FeV auf gesetze-im-internet.de. Die Links öffnen eine fremde Seite.
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