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Preisschilder mit Grundpreis

Artikel, Preis und Füllmenge eintragen oder aus Excel übernehmen. Der Grundpreis je Kilo oder Liter wird ausgerechnet, alles kommt auf Etikettenbögen oder Schilder zum Ausschneiden. Für Hofladen, Marktstand, Basar und kleinen Laden.

Rechenhilfe und Muster, keine Rechts- oder SteuerberatungDas Werkzeug rechnet den Grundpreis nach der Preisangabenverordnung (PAngV, Stand September 2026, bitte prüfen) und setzt deine Angaben auf Schilder. Ob deine Preise stimmen und welche Pflichten für deinen Laden gelten, prüft es nicht.

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Deine Artikel

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    Aus Excel oder CSV übernehmen

    Viele Artikel auf einmal: in Excel die Spalten markieren, kopieren und hier einfügen, oder eine CSV-Datei wählen. Das Trennzeichen erkennen wir selbst.

    CSV-Vorlage

    Die erste Zeile dürfen Spaltennamen sein. Menge und Einheit dürfen in einer Spalte stehen („250 g“).

    Welche Spalte ist was?

    So viele Etiketten bleiben auf dem ersten Bogen frei, von links oben gezählt.

    Ausrichtung
    Farbe für Angebote

    Nur Schilder mit altem Preis sind Angebote: Preis und Beschriftung stehen dann in dieser Farbe. Schwarz für Drucker ohne Farbe.

    Zum Beispiel Angebot, Aktion oder Sonderpreis. Leer lassen: keine Beschriftung.

    Liste wiederverwenden

    Dein Browser merkt sich nichts. Sichere Artikel und Einstellungen als Datei und lade sie bei der nächsten Preisänderung wieder.

    Vorschau Seite 1

    Beim Drucken „Tatsächliche Größe“ oder „100 %“ wählen, nicht „An Seite anpassen“. Sonst wird alles etwas kleiner und trifft die Etiketten und Schnittmarken nicht mehr.

    Was die Preisangabenverordnung verlangt (Stand September 2026, bitte prüfen)Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft, gibt neben dem Preis den Grundpreis an, gut lesbar und je 1 kg, 1 l, 1 m oder 1 m² (§ 4 und § 5 PAngV). Bei loser Ware reicht der Preis je Einheit, dort ist auch je 100 g oder 100 ml erlaubt. Wer mit einem alten Preis wirbt, nennt den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage (§ 11 PAngV). Ohne diese Angabe druckt das Werkzeug den alten Preis nicht.

    Nur rechnen? Stückpreis und Grundpreis vergleichen · Etiketten mit Barcode

    Deine Artikel und Preise bleiben auf diesem Gerät. Die PDF entsteht hier im Browser.

    So funktioniert's
    1. 01Artikel eintragen: Name, Preis, Füllmenge und Einheit, auf Wunsch einen Zusatz wie Herkunft oder Sorte. Viele Artikel kopierst du aus Excel oder lädst eine CSV-Datei.
    2. 02Etikettenbogen oder Schildgröße wählen. Unter jedem Artikel steht sofort der Grundpreis, die Vorschau zeigt die fertigen Schilder.
    3. 03PDF herunterladen und mit „Tatsächliche Größe“ drucken. Die Liste als Datei sichern, dann ist die nächste Preisänderung schnell gemacht.

    Der Grundpreis. Preis geteilt durch die Menge in Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter, auf den Cent gerundet (ab einem halben Cent aufwärts). Beispiel: 250 g für 3,49 € ergeben 13,96 € je kg. Gerechnet wird in ganzen Cent, ohne Rundungsfehler. Ergäbe das weniger als einen Cent, etwa bei 1.000 m Garn für 2,49 €, druckt das Werkzeug den Artikel nicht, statt 0,00 € aufs Schild zu schreiben; verschiebt die Rundung einen sehr kleinen Grundpreis um mehr als 5 %, sagt es dir das. Seit Mai 2022 ist die Mengeneinheit bei Packungen 1 kg, 1 l, 1 m oder 1 m² (dazu 1 m³ und Sonderregeln für sehr große Mengen, § 5 PAngV); die frühere Ausnahme „je 100 g bei kleinen Packungen bis 250 g“ gibt es nicht mehr. Bei Stückware (10 Eier, 1 Brot) gibt es keinen Grundpreis. Bei Konserven mit Abtropfgewicht trägst du das Abtropfgewicht als Menge ein, darauf bezieht sich der Grundpreis. Ist die Packung genau 1 kg groß, sind Preis und Grundpreis gleich; gedruckt wird er trotzdem, das schadet nicht.

    Lose Ware. Äpfel aus der Kiste, Käse von der Theke, Nudeln im Unverpackt-Laden: Wähl bei der Einheit „je kg“, „je 100 g“ und so weiter. Dann gilt der Preis je Einheit, eine Menge brauchst du nicht, und auf dem Schild steht unter dem Preis „je kg“. Das ist nach § 4 Abs. 2 PAngV die einzige Preisangabe, die lose Ware braucht; je 100 g und je 100 ml sind dort erlaubt.

    Angebote. Trag den alten Preis und den niedrigsten Preis ein, den du in den letzten 30 Tagen vor der Aktion verlangt hast. Erst mit beiden steht „statt“ mit dem durchgestrichenen alten Preis auf dem Schild, dazu der 30-Tage-Preis, und der Preis erscheint in der Farbe für Angebote. Fehlt der 30-Tage-Preis oder liegt der neue Preis nicht darunter, druckt das Werkzeug den alten Preis nicht und sagt es dir: Ein „statt“ ohne diese Angabe ist nach § 11 PAngV nicht erlaubt und kann abgemahnt werden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.09.2024 (C-330/23) bemisst sich die Ermäßigung am 30-Tage-Preis. Deshalb druckt das Werkzeug den alten Preis vorsichtshalber nur, wenn er diesem Preis gleicht; weicht er ab, sagt es dir das am Artikel. Ware, die wegen drohenden Verderbs billiger wird, ist ausgenommen (§ 11 Abs. 4 PAngV): Dann lass den alten Preis weg und schreib den Grund in den Zusatz, etwa „kurz haltbar, reduziert“.

    Ausnahmen. Für kleine Direktvermarkter wie Hofläden, Winzer und Imker und für kleine Läden, Kioske und Marktstände, bei denen überwiegend bedient wird, gilt die Grundpreispflicht nicht, außer die Ware kommt aus einem Vertriebssystem (§ 4 Abs. 3 Nr. 3 PAngV). Ebenso bei Waren unter 10 g oder 10 ml. Den Grundpreis trotzdem anzugeben, schadet nicht und hilft deinen Kunden beim Vergleichen. Ob eine Ausnahme für dich gilt, klärst du im Zweifel mit deiner Kammer oder einer Beratung.

    Formate. Etikettenbögen sind vorgestanzt, die Maße stehen auf der Packung; weichen sie ab, trag sie unter „Eigenes Raster“ ein. Vor dem ersten echten Bogen einmal mit „Etikettenränder mitdrucken“ auf Normalpapier drucken und gegen den Bogen ans Fenster halten. Schilder (A7, A6 und A5 quer, Regalstreifen 100 × 30 mm für Preisschienen) druckst du auf Papier oder Karton und schneidest sie an den Marken aus. A6 quer liegt auf einem Blatt A4 quer. Von jedem Artikel kannst du mehrere Exemplare drucken, sie stehen nebeneinander.

    Tabellen. Die CSV-Vorlage hat die Spalten Artikel, Zusatz, Preis, Menge, Einheit, Statt, Tiefster Preis 30 Tage und Anzahl. Spaltennamen wie Bezeichnung, VK-Preis, Inhalt oder Gewicht erkennen wir, du kannst die Zuordnung ändern. „Preis alt“ gilt als alter Preis, „Preis neu“ geht einer Spalte „Preis“ vor, und Spalten wie Artikelnummer, EAN oder Warengruppe ordnen wir nicht selbst zu. Passen mehrere Spalten zu einer Angabe, sagt die Seite, welche sie genommen hat. Menge und Einheit dürfen zusammen in einer Spalte stehen („250 g“, „0,75 l“, „70 cl“ wird zu 700 ml, genauso 70 mit cl in der Spalte Einheit); steht die Einheit an der Zahl, gilt sie. „je kg“ oder „€/kg“ bei der Einheit heißt lose Ware. Eine Zahl ohne Einheit raten wir nicht: Dann steht am Artikel „Bitte eine Einheit wählen“. Ohne Menge und ohne Einheit gilt ein Artikel als Stückware. Danach sind die Artikel ganz normal in der Liste und lassen sich ändern.

    Schrift und Zeichen. Gesetzt wird in Helvetica, der Standardschrift jeder PDF, Preis und Name fett. Der Preis wird so groß, wie das Schild es zulässt; Grundpreis und 30-Tage-Preis stehen nie kleiner als 6,5 Punkt, ihre Kleinbuchstaben sind dann rund 1,2 mm hoch. Eine feste Größe schreibt die PAngV nicht vor, sie verlangt „gut lesbar“; die 1,2 mm sind das Mindestmaß für Lebensmitteletiketten (Art. 13 Abs. 2 LMIV), hier nur als Richtwert. Umlaute, ß und das Eurozeichen gehen. Buchstaben wie ł oder ș werden zum Grundbuchstaben, Emojis fallen weg; beides steht vorher in der Vorschau. Ist ein Name zu lang, steht er in zwei Zeilen und wird dann mit „…“ gekürzt. Der Zusatz hat eine Zeile und wird genauso gekürzt. Auf sehr kleinen Etiketten fallen zuerst das Wort über dem Angebotspreis und dann der Zusatz weg, damit der Preis groß bleibt; die Vorschau sagt es dir. Passen Preis, Grundpreis oder 30-Tage-Preis nicht lesbar aufs Schild, entsteht keine PDF, und die Seite sagt, welcher Artikel es ist.

    Sichern. „Als Datei sichern“ schreibt Artikel und Einstellungen in eine JSON-Datei auf dein Gerät, „Aus Datei laden“ liest sie wieder ein. Im Browser bleibt nichts zurück. Eine Datei aus einem anderen Werkzeug oder mit unbekannter Version wird abgelehnt.

    Grenzen. Kein Kassensystem und keine Warenwirtschaft: Die Preise tippst du selbst, nichts wird mit der Kasse abgeglichen. Höchstens 500 Artikel, 100 Exemplare je Artikel und 2.000 Schilder je PDF. Nur A4, eine Schrift, keine Bilder oder Logos, keine Barcodes auf den Schildern. Die Mengeneinheit 1 m³, die Sonderregeln für sehr große Mengen und Waschmittel je Anwendung (§ 5 PAngV) kann das Werkzeug nicht. Ob der Drucker die Etiketten genau trifft, hängt an seinem Papiereinzug; ein halber Millimeter Versatz ist normal, deshalb hat jedes Schild innen einen Rand.