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Speisekarte und Preisliste
Rubriken und Positionen mit Preis eintragen, bei Speisen die Allergene und Zusatzstoffe anhaken. Kürzel und Legende setzt das Werkzeug selbst. Als PDF in A4, A5 oder als große Tageskarte.
Zur Vorschau und zum Herunterladen
Speisen und Getränke mit Allergenen und Zusatzstoffen.
Kopf und Fußzeile
Steht klein unter dem Namen, etwa „Tageskarte“, „Sommerkarte“ oder das Datum.
PNG oder JPG (auch WebP und GIF). Es wird hier im Browser auf höchstens 900 Pixel verkleinert und steht mittig über dem Namen.
Steht unten auf jeder Seite, höchstens 4 Zeilen: Adresse, Öffnungszeiten, Telefon. Der Satz „Alle Preise in Euro inkl. MwSt.“ ist schon eingetragen.
Rubriken und Positionen
Eine Rubrik ist ein Abschnitt der Karte, etwa Vorspeisen oder Getränke. Leere Positionen bleiben einfach weg. Mit den Pfeilen schiebst du eine Rubrik oder Position nach oben oder unten, das Kreuz entfernt sie; „Rückgängig“ holt die zuletzt entfernte zurück.
Allergene und Zusatzstoffe
Ein amtliches Buchstabenschema gibt es in Deutschland nicht. Wichtig ist nur, dass die Legende dazu passt, und die entsteht von selbst. Zusatzstoffe bekommen Zahlen von 1 bis 14.
Kürzel und Bezeichnungen anpassen
Die Bezeichnung steht so in der Legende. Bei glutenhaltigem Getreide und Schalenfrüchten gehört die Sorte dazu, zum Beispiel „Glutenhaltiges Getreide: Weizen“ oder „Schalenfrüchte: Haselnuss“. Unterscheiden sich die Gerichte, nenn das hier, etwa „Weizen, im Pils Gerste“, oder schreib die Sorte in ihre Beschreibung (Stand September 2026, bitte prüfen). Kürzel änderst du, wenn oben „Eigene Kürzel“ gewählt ist.
Ohne Kennzeichnung in der Karte darfst du mündlich über Allergene informieren, wenn drei Dinge stimmen: Wer Auskunft gibt, kennt die Zutaten. Eine schriftliche Aufstellung der Zutaten je Gericht liegt bereit, und Gäste können sie auf Nachfrage einsehen. Ein gut sichtbarer Hinweis sagt das, etwa der Satz oben (§ 4 Abs. 4 LMIDV). Die Zusatzstoffe fallen mit weg, denn sie sind über dasselbe Medium bereitzustellen wie die Allergene (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 LMZDV). Warnhinweise, die du in die Beschreibung schreibst, bleiben in der Karte. Stand September 2026, bitte prüfen.
Format
Umsatzsteuer im Preis (nur zur Info)
Preise in der Karte sind Endpreise mit Umsatzsteuer. Vorgabe: 7 % für Speisen in der Gastronomie (seit 1. Januar 2026), 19 % für Getränke und Dienstleistungen, Stand September 2026, bitte prüfen. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Milchgetränken zum Mitnehmen, und als Kleinunternehmer weist du keine Steuer aus. Welcher Satz für dich gilt, klärt deine Steuerberatung.
Dazu passt: Öffnungszeiten-Schild · Tischkarten · Preis und Marge rechnen
Nichts verlässt dieses Gerät. Karte, Logo und PDF entstehen hier im Browser.
So funktioniert's
- 01Speisekarte oder Preisliste wählen, Name und Fußzeile eintragen. Ein Beispiel steht schon drin, du überschreibst es einfach oder beginnst neu.
- 02Rubriken und Positionen anlegen: Name, Beschreibung, Menge oder Dauer, Preis. Bei Speisen und Getränken die Allergene und Zusatzstoffe anhaken, vegetarisch oder vegan wählen.
- 03Format wählen, in der Vorschau prüfen, PDF herunterladen. Die Karte als Datei sichern, dann ist die nächste in einer Minute fertig.
Kennzeichnung. Hinter jedem Gericht stehen klein und hochgestellt die Kürzel, zuerst die Allergene in der Reihenfolge der LMIV, dann die Zusatzstoffe als Zahlen. Die Legende am Ende der Karte nennt nur, was wirklich vorkommt, in derselben festen Reihenfolge. Hat die Karte mehrere Seiten, steht auf den anderen Seiten unten, dass die Kennzeichnungen am Ende erklärt sind. Bei glutenhaltigem Getreide und Schalenfrüchten gehört die Sorte dazu (etwa Weizen, Haselnuss), in der Legende oder in der Beschreibung; fehlt sie, erinnert die Seite daran. Schaltest du die Kennzeichnung aus, fallen Allergene und Zusatzstoffe gemeinsam weg, weil beide über dasselbe Medium bereitzustellen sind, und am Ende steht auf Wunsch der Hinweis auf die mündliche Auskunft. Vegetarisch und vegan stehen als (V) und (VG) in Klammern, weil die Druckschrift keine Symbole kennt. Welche Allergene in einem Gericht stecken, prüft das Werkzeug nicht; es ersetzt keine Prüfung deiner Rezepturen.
Warnhinweise und freiwillige Angaben. Bei den Farbstoffen E 102, E 104, E 110, E 122, E 124 und E 129 reicht „mit Farbstoff“ nicht: Dazu gehören Name oder E-Nummer des Farbstoffs und der Satz „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“, außer bei Getränken mit mehr als 1,2 % Alkohol (Art. 24 und Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). Erfrischungsgetränke mit mehr als 150 mg Koffein je Liter, etwa Energydrinks, brauchen in der Karte den Satz „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ mit dem Gehalt in mg je 100 ml (§ 6 FrSaftErfrischGetrV). Beides schreibst du in die Beschreibung. „Geschwefelt“, „koffeinhaltig“ und „mit einer Zuckerart und Süßungsmittel(n)“ stehen nicht mehr in LMZDV und AromenDV; manche Merkblätter der Lebensmittelüberwachung nennen sie noch, verbreitet sind sie auch. Bei geschwefeltem Trockenobst gehören außerdem „mit Konservierungsstoff“ oder „mit Antioxidationsmittel“ dazu, bei mehr als 10 mg je kg auch das Allergen Schwefeldioxid und Sulfite. Für Gepökeltes genügen die Angaben aus der Liste; „mit Nitritpökelsalz“ darf sie ersetzen, muss aber nicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 LMZDV). Stand September 2026, bitte prüfen.
Getränke und Preise. Bei Getränken gehört die Menge zum Preis, zum Beispiel 0,3 l. Fehlt sie, warnt die Seite. Preise schreibst du wie 12,50 oder „ab 25“; gerechnet wird in ganzen Cent, in der Karte steht „12,50 €“. Jede Position hat einen Preis; für klein und groß legst du zwei Positionen an. Die Umsatzsteuer steckt im Preis, das Werkzeug rechnet sie nur auf Wunsch zur Info heraus (Sätze als Feld, Stand September 2026, bitte prüfen).
Formate. A4 mit einer oder zwei Spalten und A5 laufen bei vielen Positionen über mehrere Seiten; eine Rubrik-Überschrift steht dabei nie allein unten auf einer Seite, und keine Position wird geteilt. A5 kannst du einzeln drucken, zweimal nebeneinander auf A4 quer (mit Schnittmarken in der Mitte) oder als Heft, also als Faltblatt: A4 quer, beidseitig drucken, an der kurzen Kante wenden, in der Mitte falten. Leere Seiten füllen das Heft auf ein Vielfaches von vier auf. Die Tageskarte ist für wenige Positionen gedacht: die Schrift wird so groß, wie es auf eine Seite passt, höchstens anderthalbmal und mindestens gut halb so groß wie normal. Passt es auch dann nicht, läuft sie über mehrere Seiten und die Seite sagt es.
Preisliste. Für Friseur, Kosmetik, Werkstatt oder Reparaturdienst: statt Menge steht dort die Dauer, Allergene gibt es nicht. Mit „ab“ vor dem Preis steht „ab 45,00 €“ in der Liste.
Grenzen. Nur die Schrift Helvetica, die jedes PDF-Programm kennt, schwarz auf Weiß, keine Schmuckschrift und keine Hintergrundbilder: gut für Tageskarte und Preisliste, für eine gestaltete Abendkarte eher ein Entwurf. Emojis und Zeichen außerhalb der westeuropäischen Schriften fehlen in der Schrift; die Seite nennt, was ersetzt oder weggelassen wird. Höchstens 30 Rubriken und 300 Positionen, ein Preis je Position. Ein Logo wird auf 900 Pixel verkleinert und darf danach höchstens 2 MB groß sein.