Alle Belege

> beleg mahnung

Mahnung schreiben

Aus ein paar Angaben wird ein sachlicher Brief als PDF: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung oder 2. Mahnung, auf Wunsch mit Verzugszinsen und einem QR-Code zum Bezahlen.

Eine Schreibhilfe, keine RechtsberatungDas Werkzeug rechnet und formuliert. Es ist kein Mahnbescheid und kein Inkasso. Bei Streit über die Forderung selbst hilft dieser Brief nicht: Ob der Empfänger zahlen muss, klärt kein Mahnschreiben. Die Zahlen, die sich ändern können (Basiszinssatz, Aufschläge, Pauschale, Verjährung), stehen als Felder da, die du prüfen und ändern kannst.
Angaben aus einer Datei

Diese Seite speichert nichts von selbst. Wer die Angaben wieder braucht, sichert sie als kleine Datei auf dem eigenen Gerät und lädt sie später wieder. In der Datei stehen Namen, Anschrift und IBAN im Klartext: Bewahre sie entsprechend auf.

Art des Schreibens

Die Rechnung
€

Der Endbetrag, den die Rechnung zur Zahlung nennt.

Teilzahlungen des Empfängers auf diese Rechnung. Gemahnt wird der Rest. Die Zinsen rechnen wir auf diesen Rest für den ganzen Zeitraum.

Frist
Tage

Zinsen und Kosten
Der Empfänger ist

Verbraucher: eine Privatperson, die privat gekauft hat. Unternehmen: wer geschäftlich kauft. Das bestimmt den Zinsaufschlag und ob eine Pauschale möglich ist. Der höhere Aufschlag gilt nach dem Gesetz nur, wenn auf keiner Seite ein Verbraucher beteiligt ist: Bist du selbst kein Unternehmer, wähle Verbraucher.

Nach § 288 Abs. 5 BGB kann bei Verzug eine Pauschale verlangt werden, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Sie gilt einmal je Forderung und wird auf spätere Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Höhe steht unter „Gesetzliche Werte“.

€

Trag nur ein, was dir wirklich entstanden ist, etwa Porto. Verbraucher müssen nur tatsächlich entstandene, angemessene Kosten tragen; eine feste Mahngebühr kann angegriffen werden.

Gesetzliche Werte ändern

Stand Anfang 2026, bitte prüfen. Diese Werte stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch und können sich ändern. Sie sind hier vorbelegt, damit du sie nachsehen und anpassen kannst. Gerechnet wird immer mit dem, was in den Feldern steht.

Punkte
Punkte
€
Jahre
Absender und Empfänger

Eine Zeile je Zeile der Anschrift. Die erste Zeile ist dein Name: Sie steht unter dem Gruß und ist der Vorschlag für den Kontoinhaber.

So, wie die Anschrift im Fenster des Umschlags stehen soll.

Bankverbindung

Der Code trägt die Gesamtforderung. Scanne ihn vor dem Versand einmal mit deiner eigenen Banking-App und brich danach ab, ohne zu überweisen.

Text des Briefs

Ergebnis
Offener Betrag–
Zinsen–
Pauschale–
Mahnkosten–
Gesamtforderung–

Vorschau: erste Seite

Das ist die echte PDF, nicht ein Modell davon. Der Adressblock sitzt auf der Höhe, an der bei üblichen Fensterumschlägen das Fenster liegt. Mach einen Probedruck auf Normalpapier und halte ihn gegen den Umschlag.

Dazu passt: Überweisungs-QR-Code · Fristen und Tage rechnen · IBAN prüfen

Deine Angaben und der Brief bleiben auf diesem Gerät. Die PDF entsteht im Browser, nichts wird gesendet oder gespeichert.

So funktioniert's
  1. 01Art des Schreibens wählen und die Rechnung eintragen: Nummer, Datum, Fälligkeit, Betrag und was schon gezahlt wurde.
  2. 02Mahndatum und Frist festlegen, auf Wunsch Verzugszinsen einschalten, Absender, Empfänger und Bankverbindung eintragen. Den Text darfst du ändern.
  3. 03Die Vorschau ansehen, die PDF herunterladen und verschicken. Wer die Angaben später wieder braucht, sichert sie als Datei.

Rechenweg der Zinsen. Zinsen = offener Betrag × Zinssatz × Verzugstage / 365. Die Verzugstage zählen ab dem Tag nach der Fälligkeit bis zum Mahndatum einschließlich, das ist Mahndatum minus Fälligkeit; ist die Rechnung heute fällig, sind es null Tage. Der Zinssatz ist der Basiszinssatz plus der Aufschlag aus den gesetzlichen Werten. Gerundet wird auf ganze Cent, ab einem halben Cent nach oben. Nur als Rechenbeispiel, kein aktueller Wert: 1.000,00 € bei 1,27 % Basiszinssatz plus 5 Punkte sind 6,27 %, über 45 Tage macht das 7,73 €. Im Brief steht dieser Rechenweg mit allen Zahlen.

Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli. Ihn veröffentlicht die Deutsche Bundesbank; wir tragen keinen Wert vor, weil er schnell veraltet, und rechnen ohne Eintrag gar keine Zinsen. Rechnen können wir nur mit einem einzigen Wert für den ganzen Zeitraum. Reicht der Verzug über einen Halbjahreswechsel, gilt für die Zeit danach oft ein anderer Satz: Dann weisen wir darauf hin, aber die Zinsen musst du selbst nachrechnen.

Wann der Verzug beginnt, hängt vom Vertrag ab, nicht nur von der Fälligkeit (§ 286 BGB). Bei einer nach dem Kalender bestimmten Zahlungsfrist tritt er von selbst ein; sonst oft erst mit der Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung, und bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist. Wir rechnen ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum. Ob das im Einzelfall stimmt, prüfst du.

Teilzahlungen. Die Zinsen werden auf den heute offenen Rest für den ganzen Zeitraum gerechnet. Wurde ein Teil erst nach der Fälligkeit gezahlt, wäre er bis dahin zinspflichtig gewesen. Das ist hier nicht eingerechnet.

Pauschale und Mahnkosten. Die Pauschale gibt es nur, wenn der Empfänger ein Unternehmen ist, und einmal je Forderung. Mahnkosten trägst du selbst ein: Von Verbrauchern kannst du nur tatsächlich entstandene, angemessene Kosten verlangen. Ein fester Betrag, der darüber liegt, kann angegriffen werden.

Die Texte. Sie sind sachlich, in der Sie-Form und ohne „wir“ oder „ich“. Die Erinnerung ist freundlich, die 1. Mahnung nennt den überfälligen Betrag, die 2. Mahnung setzt die letzte Frist und nennt weitere Schritte. Schreib in den Text nur, was du im Zweifel wirklich tust. Ändern darfst du alles. Beträge, Daten und Fristen setzen wir nur so lange selbst ein, wie du den Text nicht angefasst hast. Danach warnen wir, wenn im Text der Gesamtbetrag oder das Fristdatum nicht mehr vorkommt oder noch ein Platzhalter in eckigen Klammern steht. Alles andere im Text prüfst du selbst.

Die PDF. Ein Brief im A4-Format in der Schrift Helvetica, mit Absender, Anschriftfeld, Betreff, der Forderungsaufstellung als Tabelle, Frist, Bankverbindung und wahlweise dem Girocode als Vektorgrafik. Reichen die Texte für eine zweite Seite, wird daraus ein mehrseitiger Brief mit Seitenzahlen. Die Schrift kann Umlaute, ß und das Eurozeichen; Zeichen aus anderen Schriften oder Emojis nennen wir dir vorher und drucken sie als Fragezeichen. Im QR-Code ersetzen wir Zeichen, die die Überweisungsnorm nicht zusichert, durch einen Strich.

Grenzen. Das ist eine Schreibhilfe und keine Rechtsberatung. Es gibt hier keinen Mahnbescheid, kein Inkasso und keine Klage. Bei Streit über die Forderung selbst, etwa wegen Mängeln oder einer angeblich schon erledigten Zahlung, hilft dieser Brief nicht. Wir prüfen nicht, ob die Forderung besteht; bei alten Forderungen weisen wir auf die mögliche Verjährung hin. Einen Zustellnachweis kann ein Werkzeug im Browser nicht erzeugen: Wer später beweisen muss, dass der Brief angekommen ist, braucht dafür einen eigenen Weg wie ein Einwurf-Einschreiben oder einen Boten. Die Seite selbst speichert nichts: Wer sie schließt, muss die Angaben neu eintragen oder aus der gesicherten Datei laden.