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Kaufnebenkosten

Was kommt beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses zum Preis dazu? Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler. Jeder Satz steht in einem Feld, das du selbst änderst.

Eine Rechenhilfe, keine Rechts- oder SteuerberatungNotar und Grundbuch sind hier Faustwerte: Die echten Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), dem Kaufpreis und dem, was beurkundet wird. Steuersätze ändern sich, deshalb steht jeder in einem Feld. Verbindlich sind der Bescheid des Finanzamts und die Rechnungen von Notar und Grundbuchamt.
Der Kauf
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Der Preis laut Kaufvertrag, mit Küche und Möbeln, die du mitkaufst.

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Stand September 2026, bitte prüfen. Die Sätze aller Länder stehen unten in der Tabelle.

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Bewegliche Dinge, die du mitkaufst (Einbauküche, Möbel, Markise), zählen nicht zur Grunderwerbsteuer. Nur mit realistischem Wert, also dem Zeitwert, und im Kaufvertrag getrennt ausgewiesen. Leer zählt als 0.

Makler
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3,57 % sind 3 % plus 19 % Umsatzsteuer, ein häufiger Wert. Die Provision ist verhandelbar. Kaufst du als Privatperson eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus und hat der Verkäufer den Makler beauftragt, allein oder mit dir, zahlst du seit dem 23.12.2020 höchstens so viel wie er (§ 656c und § 656d BGB). Hast nur du den Makler beauftragt, gilt diese Grenze nicht.

Notar und Grundbuch
Notar angeben als
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Vorsichtiger Faustwert 1,5 %, samt Grundschuld für den Kredit. Ohne Besonderheiten ergeben die Gebühren nach dem GNotKG meist 1 bis 1,3 %, bei hohen Kaufpreisen weniger. Hast du einen Kostenvoranschlag vom Notar, trag den Betrag in Euro ein.

Grundbuch angeben als
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Faustwert rund 0,5 % für Vormerkung, Eintragung als Eigentümer und Grundschuld. Die echten Gebühren folgen dem GNotKG und dem Wert des Geschäfts.

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Zum Beispiel ein Wertgutachten. Leer zählt als 0.

Stand der Vorgabewerte: September 2026. Bitte prüfen, die Sätze ändern sich.

Grunderwerbsteuer–
Notar–
Grundbuch–
Makler–
Nebenkosten–
Anteil am Kaufpreis–
Gesamtkosten–
Rechenweg
  1. Trag den Kaufpreis ein und wähl dein Bundesland.
Förderung und Ausnahmen prüfenManche Länder und Gemeinden fördern Familien oder den ersten Kauf mit Zuschüssen. Das rechnet die Seite nicht: Prüfe, ob dein Land eine Förderung hat. Einen Freibetrag für Erstkäufer kennt das Grunderwerbsteuergesetz bisher nicht (Stand September 2026). Kaufst du von Ehepartner, Eltern oder Kindern, fällt meist keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 GrEStG). Dann trag beim Satz 0 ein.
Grunderwerbsteuer aller Bundesländer

Stand September 2026, bitte prüfen. Jeder Satz ist ein Feld. Neben dem Land steht die Steuer für deinen Kaufpreis (ohne Küche und Möbel). Dein Bundesland ist hervorgehoben.

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Stand September 2026, bitte prüfen: Liegt der Wert ohne Küche und Möbel nicht über 2.500 €, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 1 GrEStG), darüber die volle. Das betrifft etwa einen Garagenplatz oder einen Streifen Garten. Leer heißt: keine Freigrenze.

Vergleichen: anderes Land oder anderer Preis

Dieselbe Rechnung für ein anderes Bundesland oder einen anderen Kaufpreis. Makler, Notar, Grundbuch, Küche und weitere Kosten übernimmt der Vergleich von oben. Eigene Euro-Beträge bleiben gleich, Prozente wachsen mit dem Preis.

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Leer: derselbe Preis wie oben.

Kaufnebenkosten oben und im Vergleich
PostenObenVergleich

Sobald die Rechnung oben stimmt, steht hier der Vergleich.

Angaben aufheben

Dein Browser merkt sich nichts. Sichere Kaufpreis, Einstellungen und deine Sätze als kleine Datei (JSON) auf deinem Gerät und lade sie später wieder.

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Gerechnet wird nur auf deinem Gerät. Deine Zahlen verlassen den Browser nicht und werden nirgends gespeichert.

So funktioniert's
  1. 01Kaufpreis eintippen und dein Bundesland wählen. Das Ergebnis steht sofort da, mit Rechenweg.
  2. 02Makler an- oder abschalten, Notar und Grundbuch als Prozent lassen oder deinen Betrag aus dem Kostenvoranschlag in Euro eintragen.
  3. 03Unten die Sätze aller Länder ansehen oder ändern und zwei Länder oder zwei Preise vergleichen. Zum Aufheben die Angaben als Datei sichern. Direkt zur Tabelle führt bnkz.de/wohnen/kaufnebenkosten/#saetze, zum Vergleich #vergleich.

Grunderwerbsteuer. Jedes Bundesland legt den Satz selbst fest. Stand September 2026 reicht er von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Zuletzt geändert haben Hamburg und Sachsen (2023 auf 5,5 %), Thüringen (2024, gesenkt auf 5,0 %) und Bremen (1. Juli 2025 auf 5,5 %). Spätere Änderungen kennt die Tabelle nicht, deshalb steht jeder Satz in einem Feld. Gerechnet wird vom Kaufpreis ohne mitverkaufte bewegliche Dinge wie Einbauküche oder Möbel. Die Steuer wird auf volle Euro nach unten abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG). Liegt der Wert nicht über der Freigrenze von 2.500 €, fällt keine an. Keine Grunderwerbsteuer zahlst du meist beim Kauf von Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner, Eltern oder Kindern, bei Erbschaft und Schenkung (§ 3 GrEStG): Dann trag 0 ein. Förderungen einzelner Länder für Familien oder Erstkäufer rechnet die Seite nicht mit.

Küche und Möbel. Was nicht fest zum Haus gehört, zählt nicht zur Grunderwerbsteuer. Setz nur einen Wert an, den du belegen kannst, etwa mit Rechnungen und dem Alter der Küche, und lass ihn im Kaufvertrag getrennt ausweisen. Ist der Anteil hoch, fragt das Finanzamt oft nach. Die Seite weist ab 15 % des Kaufpreises darauf hin; das ist ein Warnwert, keine Grenze aus dem Gesetz.

Notar und Grundbuch. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und meist auch die Grundschuld für deinen Kredit, das Grundbuchamt trägt Vormerkung, Eigentum und Grundschuld ein. Beide rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Die Gebühren wachsen mit dem Kaufpreis, aber nicht gleichmäßig, dazu kommen Auslagen und beim Notar Umsatzsteuer. 1,5 % und 0,5 % sind deshalb nur Faustwerte. Ohne Kredit fällt die Grundschuld weg und es wird etwas weniger. Genau wird es mit dem Kostenvoranschlag des Notars; trag den Betrag dann in Euro ein.

Makler. Die Provision ist frei verhandelbar. 3,57 % sind 3 % plus 19 % Umsatzsteuer. Kaufst du als Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, gilt seit dem 23.12.2020 die Halbteilung (§ 656c und § 656d BGB): Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, allein oder zusammen mit dir, zahlst du höchstens so viel wie er. Hast nur du den Makler beauftragt, etwa mit einem Suchauftrag, gilt diese Grenze nicht. Andere Käufe, etwa ein Mehrfamilienhaus oder ein Grundstück, fallen nicht darunter.

Eigenkapital. Banken finanzieren die Nebenkosten selten mit. Die Summe der Nebenkosten ist deshalb in der Regel das eigene Geld, das du mindestens brauchst. Viele Banken wollen zusätzlich einen Teil des Kaufpreises aus eigenem Geld sehen, wie viel, entscheidet deine Bank. Was die Seite nicht kennt: Umzug, Renovierung, Grundsteuer und Gebühren der Bank.

Rundung. Gerechnet wird in ganzen Cent. Notar, Grundbuch und Makler werden kaufmännisch auf Cent gerundet, die Grunderwerbsteuer auf volle Euro abgerundet.

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