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Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen
Wer einzieht, braucht für die Anmeldung beim Bürgeramt eine Bestätigung von dir als Wohnungsgeber. Für Vermieter, Hauptmieter bei Untermiete, Eltern, Freunde und Wohnheime: mit allen Pflichtangaben nach § 19 Bundesmeldegesetz, als PDF zum Unterschreiben.
Angaben wiederverwenden
Dein Browser merkt sich nichts. Sichere die Angaben zu einer Wohnung als Datei. Beim nächsten Mieter lädst du sie und tauschst nur die Personen und das Datum.
Was bestätigst du?
Wer bist du?
Wohnungsgeber
Mit Land muss die Postleitzahl keine fünf Ziffern haben.
Eigentümer der Wohnung
Bist du nicht selbst Eigentümer, gehört der Name des Eigentümers in die Bestätigung (§ 19 Abs. 3 BMG). Bei Untermiete ist das dein Vermieter, wenn ihm die Wohnung gehört. Steht im Mietvertrag nur eine Verwaltung oder Firma, die im Auftrag vermietet, frag dort nach dem Namen des Eigentümers.
Das Gesetz verlangt nur den Namen. Trägst du eine Anschrift ein, dann vollständig.
Die Wohnung
Etage oder Wohnungsnummer, wenn es im Haus mehrere Wohnungen gibt.
Wer zieht ein?
Vor- und Nachname jeder Person, die sich anmelden muss, auch Kinder. Höchstens 20 in einer Bestätigung.
Ort, Datum, Unterschrift
Für eine Firma oder Verwaltung: wer unterschreibt, etwa „i. A. Hans Meier“.
Unterschrift
Noch nicht unterschrieben.
Die gezeichnete Unterschrift kommt nicht in die Angaben-Datei. Ob eine gezeichnete Unterschrift in der PDF genügt, entscheidet die Meldebehörde; mit Stift auf Papier bist du auf der sicheren Seite.
Am Handy unterschreiben: PDF sichern und unter /pdf/unterschreiben/ die Unterschrift setzen.
Fristen und Beträge
Stand Oktober 2026, bitte prüfen. Ändert sich das Gesetz, trägst du hier die neuen Werte ein.
§ 17 BMG: zwei Wochen, also 14. Danach richtet sich der Hinweis zum Datum.
§ 54 BMG, wenn jemand seine Anschrift nur zum Schein für eine Anmeldung hergibt: bis 50.000. Leer steht in der PDF kein Betrag.
Dazu passt: Umzugsplaner · Übergabeprotokoll · Vollmacht · PDF unterschreiben
Alles bleibt auf diesem Gerät. Die Bestätigung entsteht im Browser, nichts wird gesendet oder gespeichert.
So funktioniert's
- 01Einzug oder Auszug wählen und sagen, wer du bist: Eigentümer, Verwaltung, Hauptmieter oder Wohnheim. Dann deine Anschrift, die Wohnung, das Datum und die Namen aller Personen eintragen.
- 02PDF herunterladen, ausdrucken und unterschreiben. Oder die Unterschrift hier zeichnen, oder am Handy unter /pdf/unterschreiben/ setzen.
- 03Die Bestätigung der Person geben, die einzieht. Sie legt sie bei der Anmeldung im Bürgeramt vor.
Was drinsteht. Die Pflichtangaben nach § 19 Abs. 3 BMG: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, der Name des Eigentümers, wenn du nicht selbst Eigentümer bist, das Datum des Einzugs, die Anschrift der Wohnung und die Namen der Personen, die sich anmelden müssen. Dazu der Satz, mit dem du den Einzug bestätigst, der Hinweis auf das Verbot der Gefälligkeitsbescheinigung, Ort, Datum und die Unterschriftszeile. Mit bis zu 20 kurzen Namen passt meist alles auf eine Seite, bei vielen langen Namen werden es zwei.
Wer ist Wohnungsgeber? Wer jemandem eine Wohnung zur Nutzung überlässt: der Vermieter, eine von ihm beauftragte Verwaltung, bei Untermiete der Hauptmieter, und auch Eltern oder Freunde, die jemanden bei sich aufnehmen. Ist der Wohnungsgeber nicht Eigentümer, nennt die Bestätigung zusätzlich den Eigentümer.
Frist. Wer einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG), und du bestätigst den Einzug innerhalb dieser Frist. Liegt das Datum mehr als zwei Wochen vor oder nach heute, weist die Seite darauf hin; das ist kein Fehler, nur ein Grund, das Datum zu prüfen.
Keine Gefälligkeit. Eine Anschrift für eine Anmeldung herzugeben, obwohl dort niemand einzieht, ist verboten (§ 19 Abs. 6 BMG) und kann nach § 54 BMG ein Bußgeld bis 50.000 Euro kosten (Stand Oktober 2026, bitte prüfen). Der Hinweis steht deshalb auch in der PDF.
Auszug. Abmelden muss sich nur, wer keine neue Wohnung im Inland bezieht. Eine Bestätigung des Wohnungsgebers dafür sieht das Gesetz heute nicht mehr vor; die Seite stellt sie trotzdem aus, falls eine Stelle sie verlangt.
Leere Vorlage. Für alle, die lieber von Hand ausfüllen: Linien für Wohnungsgeber, Eigentümer, Datum und Wohnung, Kästchen für Rolle und Einzug oder Auszug, sechs Zeilen für Namen.
Nicht dabei. Die elektronische Bestätigung direkt an die Meldebehörde, die manche Gemeinden anbieten, und das eigene Formular deiner Gemeinde. Die Anmeldung selbst macht die Person, die einzieht, beim Bürgeramt.
Nummern und Zeichen. Geschrieben wird in Helvetica: Umlaute, ß und Akzente wie é gehen; ł, ő oder Emojis werden ersetzt, und die Seite nennt dir jedes ersetzte Zeichen.
Angaben als Datei sichern. „Als Datei sichern“ schreibt alle Felder in eine JSON-Datei auf deinem Gerät, „Aus Datei laden“ liest sie wieder ein. Hast du mehrere Wohnungen, sicherst du je Wohnung eine Datei und tauschst beim nächsten Mal nur Personen und Datum. Im Browser bleibt nichts zurück; verlässt du die Seite mit ungesicherten Angaben, fragt der Browser nach.