Alle Briefe

> briefe wohnungsgeber

Wohnungs­geber­bestätigung ausfüllen

Wer einzieht, braucht für die Anmeldung beim Bürgeramt eine Bestätigung von dir als Wohnungsgeber. Für Vermieter, Hauptmieter bei Untermiete, Eltern, Freunde und Wohnheime: mit allen Pflichtangaben nach § 19 Bundesmeldegesetz, als PDF zum Unterschreiben.

Gilt für Deutschland. Fristen, Steuersätze, Feiertage und Vorgaben auf dieser Seite folgen deutschem Recht. In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln.
Ein Muster, keine RechtsberatungViele Gemeinden haben ein eigenes Formular. Nach dem Gesetz reicht aber jede schriftliche Bestätigung mit den Pflichtangaben aus § 19 Abs. 3 BMG; im Zweifel frag beim Bürgeramt. Du kannst den Einzug auch elektronisch direkt der Meldebehörde bestätigen, wenn deine Gemeinde das anbietet. Das kann dieses Werkzeug nicht. Stand der Texte: Oktober 2026, bitte prüfen.

Angaben wiederverwenden

Dein Browser merkt sich nichts. Sichere die Angaben zu einer Wohnung als Datei. Beim nächsten Mieter lädst du sie und tauschst nur die Personen und das Datum.

Was bestätigst du?

Wer bist du?

Wohnungsgeber

Mit Land muss die Postleitzahl keine fünf Ziffern haben.

Die Wohnung

Etage oder Wohnungsnummer, wenn es im Haus mehrere Wohnungen gibt.

Wer zieht ein?

Vor- und Nachname jeder Person, die sich anmelden muss, auch Kinder. Höchstens 20 in einer Bestätigung.

    Ort, Datum, Unterschrift

    Für eine Firma oder Verwaltung: wer unterschreibt, etwa „i. A. Hans Meier“.

    Unterschrift

    Am Handy unterschreiben: PDF sichern und unter /pdf/unterschreiben/ die Unterschrift setzen.

    Fristen und Beträge

    Stand Oktober 2026, bitte prüfen. Ändert sich das Gesetz, trägst du hier die neuen Werte ein.

    § 17 BMG: zwei Wochen, also 14. Danach richtet sich der Hinweis zum Datum.

    § 54 BMG, wenn jemand seine Anschrift nur zum Schein für eine Anmeldung hergibt: bis 50.000. Leer steht in der PDF kein Betrag.

    Dazu passt: Umzugsplaner · Übergabeprotokoll · Vollmacht · PDF unterschreiben

    Alles bleibt auf diesem Gerät. Die Bestätigung entsteht im Browser, nichts wird gesendet oder gespeichert.

    So funktioniert's
    1. 01Einzug oder Auszug wählen und sagen, wer du bist: Eigentümer, Verwaltung, Hauptmieter oder Wohnheim. Dann deine Anschrift, die Wohnung, das Datum und die Namen aller Personen eintragen.
    2. 02PDF herunterladen, ausdrucken und unterschreiben. Oder die Unterschrift hier zeichnen, oder am Handy unter /pdf/unterschreiben/ setzen.
    3. 03Die Bestätigung der Person geben, die einzieht. Sie legt sie bei der Anmeldung im Bürgeramt vor.

    Was drinsteht. Die Pflichtangaben nach § 19 Abs. 3 BMG: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, der Name des Eigentümers, wenn du nicht selbst Eigentümer bist, das Datum des Einzugs, die Anschrift der Wohnung und die Namen der Personen, die sich anmelden müssen. Dazu der Satz, mit dem du den Einzug bestätigst, der Hinweis auf das Verbot der Gefälligkeitsbescheinigung, Ort, Datum und die Unterschriftszeile. Mit bis zu 20 kurzen Namen passt meist alles auf eine Seite, bei vielen langen Namen werden es zwei.

    Wer ist Wohnungsgeber? Wer jemandem eine Wohnung zur Nutzung überlässt: der Vermieter, eine von ihm beauftragte Verwaltung, bei Untermiete der Hauptmieter, und auch Eltern oder Freunde, die jemanden bei sich aufnehmen. Ist der Wohnungsgeber nicht Eigentümer, nennt die Bestätigung zusätzlich den Eigentümer.

    Frist. Wer einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG), und du bestätigst den Einzug innerhalb dieser Frist. Liegt das Datum mehr als zwei Wochen vor oder nach heute, weist die Seite darauf hin; das ist kein Fehler, nur ein Grund, das Datum zu prüfen.

    Keine Gefälligkeit. Eine Anschrift für eine Anmeldung herzugeben, obwohl dort niemand einzieht, ist verboten (§ 19 Abs. 6 BMG) und kann nach § 54 BMG ein Bußgeld bis 50.000 Euro kosten (Stand Oktober 2026, bitte prüfen). Der Hinweis steht deshalb auch in der PDF.

    Auszug. Abmelden muss sich nur, wer keine neue Wohnung im Inland bezieht. Eine Bestätigung des Wohnungsgebers dafür sieht das Gesetz heute nicht mehr vor; die Seite stellt sie trotzdem aus, falls eine Stelle sie verlangt.

    Leere Vorlage. Für alle, die lieber von Hand ausfüllen: Linien für Wohnungsgeber, Eigentümer, Datum und Wohnung, Kästchen für Rolle und Einzug oder Auszug, sechs Zeilen für Namen.

    Nicht dabei. Die elektronische Bestätigung direkt an die Meldebehörde, die manche Gemeinden anbieten, und das eigene Formular deiner Gemeinde. Die Anmeldung selbst macht die Person, die einzieht, beim Bürgeramt.

    Nummern und Zeichen. Geschrieben wird in Helvetica: Umlaute, ß und Akzente wie é gehen; ł, ő oder Emojis werden ersetzt, und die Seite nennt dir jedes ersetzte Zeichen.

    Angaben als Datei sichern. „Als Datei sichern“ schreibt alle Felder in eine JSON-Datei auf deinem Gerät, „Aus Datei laden“ liest sie wieder ein. Hast du mehrere Wohnungen, sicherst du je Wohnung eine Datei und tauschst beim nächsten Mal nur Personen und Datum. Im Browser bleibt nichts zurück; verlässt du die Seite mit ungesicherten Angaben, fragt der Browser nach.