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Eigenbeleg und Bewirtungsbeleg

Quittung verloren, Parkautomat ohne Beleg, Essen mit Kunden: Hier entsteht der Beleg, den die Buchhaltung dann braucht, als PDF zum Unterschreiben.

Eine Rechenhilfe, keine Rechts- oder SteuerberatungDas Werkzeug setzt deine Angaben in ein sauberes Formular und rechnet in ganzen Cent. Ob das Finanzamt einen Beleg anerkennt, entscheidet es im Einzelfall. Sätze und Grenzen, die sich ändern können, stehen als Felder da, die du prüfst.

Für eine Ausgabe, zu der es keinen Beleg gibt: Parkautomat, Trinkgeld, Flohmarkt, verlorene Quittung. Eigenbelege sind die Ausnahme und sollten selten bleiben. Das Finanzamt kann sie ablehnen, und aus einem Eigenbeleg gibt es in der Regel keinen Vorsteuerabzug.

Angaben aus einer Datei

Hier wird nichts von selbst gespeichert. Wer die Angaben wieder braucht, etwa Aussteller und Belegnummer, sichert sie als kleine Datei auf dem eigenen Gerät und lädt sie später wieder.

Die Ausgabe
€

Nur zur Information auf dem Beleg. Aus einem Eigenbeleg gibt es in der Regel keinen Vorsteuerabzug, weil keine Rechnung vorliegt. Die meisten lassen das Feld auf „Nicht ausweisen“.

Wofür und an wen

So genau, dass später noch klar ist, warum die Ausgabe geschäftlich war.

Warum es keinen Beleg gibt

Aussteller und Beleg

Wer das Geld ausgegeben hat und den Beleg unterschreibt.

Vorschlag: EB, Jahr, laufende Nummer. „Nächste Nummer“ zählt eins hoch, zum Beispiel für den nächsten Beleg.

Papier

A5 quer ist ein halbes A4-Blatt und passt zu den übrigen Quittungen in den Ordner. Bei sehr viel Text nimm A4, dann bleibt alles auf einem Blatt.

Ergebnis
Betrag–

Vorschau

Das ist die echte PDF, nicht ein Modell davon. Ausdrucken, von Hand unterschreiben und zu den Unterlagen legen.

Leeres Formular zum Ausfüllen von Hand

Für die Schublade oder das Handschuhfach: derselbe Eigenbeleg ohne Angaben, zum Ausfüllen mit dem Stift.

Papier

Ausgedruckt wird immer auf A4. Zwei je Blatt ergibt zwei Formulare im Format A5 quer mit einer Schnittlinie dazwischen.

Mehr für Belege: Kassenbuch · Rechnung und Quittung

Alles bleibt auf diesem Gerät. Nichts wird hochgeladen, nichts im Browser gespeichert.

So funktioniert's
  1. 01Oben wählen: Eigenbeleg für eine Ausgabe ohne Beleg oder Bewirtungsbeleg für ein Geschäftsessen.
  2. 02Die Felder ausfüllen. Was fehlt oder nicht passt, steht direkt am Feld; darunter siehst du Betrag, Betrag in Worten und beim Bewirtungsbeleg die Aufteilung, dazu die Vorschau.
  3. 03PDF herunterladen, ausdrucken, von Hand unterschreiben und zu den Unterlagen legen. Beim Bewirtungsbeleg gehört die Rechnung der Gaststätte dazu.

Eigenbeleg. Er ersetzt einen Beleg, den es nicht gibt oder der verloren ist. Darauf stehen Datum, Betrag, Empfänger, Zweck, der Grund, warum kein Beleg da ist, und deine Unterschrift. Eigenbelege sind die Ausnahme und für kleine Beträge gedacht; wer sie oft oder für große Summen schreibt, bekommt Fragen. Das Finanzamt kann sie ablehnen. Aus einem Eigenbeleg gibt es in der Regel keinen Vorsteuerabzug, auch wenn du die Steuer auf Wunsch zur Information ausweist.

Bewirtungsbeleg. Für Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass verlangt § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG schriftliche Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern, Anlass und Höhe der Aufwendungen, Einzelheiten stehen in R 4.10 EStR. Die maschinell erstellte, registrierte Rechnung der Gaststätte muss beigefügt sein. Bei einer Rechnung über 250 Euro muss dein Name als Bewirtender darauf stehen. In R 4.10 Abs. 8 EStR steht noch 150 Euro, seit 2017 gilt aber die Grenze der Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, so auch das BMF-Schreiben vom 19.11.2025 (Stand 2026, bitte prüfen; die Grenze ist oben ein Feld). Die Angaben sollen zeitnah gemacht werden. Ein allgemeines Wort wie „Geschäftsessen“ reicht als Anlass nicht, das Werkzeug weist dann darauf hin. Kaffee, Tee und Gebäck bei einer Besprechung gelten nicht als Bewirtung, sondern als Aufmerksamkeit (R 4.10 Abs. 5 EStR): Sie sind voll abziehbar und brauchen diesen Beleg nicht.

Rechnen. Alles in ganzen Cent. Abziehbar ist der eingestellte Anteil, kaufmännisch gerundet (ab einem halben Cent aufwärts), nicht abziehbar ist der Rest; beide ergeben zusammen immer genau den Betrag. Beispiele bei 70 %: 100,00 € ergeben 70,00 € und 30,00 €; 0,01 € ergeben 0,01 € und 0,00 €. Trägst du die Umsatzsteuer der Rechnung ein, wird vom Nettobetrag plus Trinkgeld gerechnet, denn die Vorsteuer ist voll abziehbar und nur der Betriebsausgabenabzug ist begrenzt. Ohne Eintrag rechnen wir vom Bruttobetrag. Beim Eigenbeleg rechnet das Werkzeug die Steuer aus dem Brutto heraus: 119,00 € bei 19 % sind 100,00 € netto und 19,00 € Steuer.

Leeres Formular. Beide Belege gibt es auch ohne Angaben, zwei je A4-Blatt mit Schnittlinie oder eins je Blatt. Gaststätten legen den Bewirtungsbeleg so zur Rechnung.

Sichern. Das Werkzeug hat kein Gedächtnis: Beim Schließen sind die Angaben weg. „Als Datei sichern“ schreibt sie in eine kleine JSON-Datei auf deinem Gerät, „Aus Datei laden“ holt sie zurück. Eine Datei aus einer anderen Quelle wird abgelehnt statt halb geladen.

Grenzen. Die PDF nutzt die Standardschrift Helvetica: Umlaute, ß und das Eurozeichen gehen, Emojis und Zeichen aus anderen Schriften nicht. Die nennt das Werkzeug am Feld, statt sie still zu ersetzen. Ob eine Bewirtung angemessen und geschäftlich veranlasst ist, prüft das Werkzeug nicht. Es ist eine Rechenhilfe und ein Formular, keine Rechts- oder Steuerberatung.