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Für die Fahrradprüfung üben

Gedacht für Klasse 3/4

Selbst geschriebene Übungsfragen mit Erklärung, Kreuzungen zum Knobeln, ein Fahrrad-Check und eine Urkunde zum Ausdrucken. Üben am Bildschirm oder mit Übungsbögen als PDF.

Zum Üben, keine echte Prüfung und keine RechtsberatungDie Regeln gelten für Deutschland (StVO und StVZO); in anderen Ländern ist manches anders. Das Werkzeug ersetzt nicht die Radfahrausbildung in der Schule mit der Polizei; wie sie abläuft, ist je Bundesland verschieden. Die Fragen sind selbst geschrieben und keine offiziellen Prüfungsfragen. Die Erklärungen geben StVO und StVZO vereinfacht wieder, geprüft am 04.10.2026. Was genau gilt, steht im Wortlaut der StVO und der StVZO.

Eine Frage nach der anderen, gleich mit Erklärung. Die Reihenfolge ist jedes Mal neu gemischt.

Frage 1

Gespeichert wird nichts: Die Zählung „richtig“ gilt nur, solange die Seite offen ist.

Sichert Einstellungen, Nummern und den Urkundentext als JSON-Datei auf deinem Gerät. Den Namen nur, wenn einer eingetragen ist.

Passt dazu: Zeichen und Symbole · Rechenblätter · Alle Werkzeuge für Kinder

Nichts verlässt dieses Gerät. Fragen, PDFs und die Urkunde mit dem Namen entstehen hier im Browser; gespeichert wird nichts.

So funktioniert's
  1. 01„Üben“: eine Frage nach der anderen, mit Rückmeldung und Erklärung gleich nach der Antwort. Das Thema wählst du oben, „Gewürfelte Kreuzungen“ erzeugt immer neue Aufgaben „Wer fährt zuerst?“.
  2. 02„Prüfung“: 20 Fragen aus allen Themen nach einer Nr., das Ergebnis erst am Ende. „Übungsbogen“: 10 bis 20 Fragen je Blatt als PDF, bis zu 30 Blätter mit eigenen Nummern und Lösungsseiten.
  3. 03„Fahrrad“: Fahrrad-Check zum Abhaken und ein Blatt zum Beschriften der Teile. „Urkunde“: eine Übungsurkunde mit Name und Datum.

Die Fragen. 116 Fragen zu Vorfahrt, Abbiegen, Verkehrszeichen, Radweg und Gehweg, Verhalten und Fahrrad, als Auswahl aus drei Antworten, als „wahr oder falsch“ und als Kreuzung „Wer fährt zuerst?“. Ich habe sie selbst aus dem Gesetzestext geschrieben; es sind keine offiziellen Prüfungsfragen und keine aus Lernheften. Unter jeder Erklärung steht die Fundstelle, etwa „§ 8 Abs. 1 StVO“. „Verhaltensregel“ heißt: Das steht so in keiner Vorschrift, es ist ein Rat zur Sicherheit, etwa beim toten Winkel. Geprüft habe ich alles am 04.10.2026 an der geltenden Fassung von StVO (Änderung vom 30.01.2026) und StVZO (Änderung vom 10.06.2024). Gesetze ändern sich; im Zweifel gilt der Wortlaut.

Die Kreuzungen. Skizzen von oben: Autos als Rechteck mit Fenstern, Fahrräder als Strich mit zwei Kreisen, Pfeile für den Weg. Wer zuerst fährt, rechnet das Werkzeug nach diesen Regeln aus: Vorfahrt durch Zeichen 205, 206, 301 und 306, sonst rechts vor links (§ 8 Abs. 1 StVO); wer links abbiegt, lässt den Gegenverkehr durch (§ 9 Abs. 3 und 4 StVO); wer abbiegt, lässt ein Fahrrad in gleicher Richtung durch (§ 9 Abs. 3 StVO). Gezeigt werden nur Lagen mit genau einer Lösung; jede der beiden falschen Antworten verletzt mindestens eine Wartepflicht. Wer gleichzeitig fahren darf, steht in der Lösung zusammen, etwa zwei Linksabbieger, die voreinander abbiegen. Ampeln, Polizei, abknickende Vorfahrt und Kreisverkehr kommen in den Skizzen nicht vor.

Grenzen. Das ist eine Übung, keine Prüfung: keine Note, kein „bestanden“, keine Bestenliste. Die Radfahrausbildung in der Schule ersetzt es nicht. Die Verkehrszeichen auf dem Bildschirm und auf den Blättern brauchen das Sehen; Fragen, Erklärungen und die Beschreibung jeder Skizze liest auch ein Bildschirmleser vor. In der PDF sind die Zeichen Bilder mit 300 dpi, alles andere ist Vektor. Die Nr. gilt für diese Fassung des Werkzeugs; ändert sich der Fragenkatalog, kann dieselbe Nr. andere Fragen ergeben.

Gespeichert wird nichts. Name und Datum auf der Urkunde bleiben auf deinem Gerät. Die PDF entsteht hier im Browser. Die Datei aus „Einstellungen als Datei sichern“ enthält Einstellungen, Nummern und den Urkundentext, den Namen nur, wenn du einen eingetragen hast.

Quelle der Zeichen. Amtliche Verkehrszeichen, gemeinfrei, Grafiken von Wikimedia Commons. Die Zeichen sind Teil der StVO, einer Verordnung, und nach § 5 UrhG ohne urheberrechtlichen Schutz. Sie werden unverändert gezeigt.

Die benutzten Zeichen